Umgang mit aufgefundenen Fledermäusen und der Fledermaustollwut

Alle heimischen Fledermausarten sind nach dem Naturschutzrecht streng geschützt. Ihre Bestände sind durch eine mit Giften belastete Umwelt, eine geringe landschaftliche Vielfalt und den Rückbau geeigneter Unterschlupfmöglichkeiten noch immer bedroht. Aus Sicht des Natur- und Artenschutzes kann es sinnvoll sein, aufgefundenen Einzeltieren zu helfen. Alle bei uns heimischen Fledermäuse sind Insektenfresser; daher sind sie auch in der Großstadt im direkten Wohnumfeld überaus nützliche Nachbarn.
Fledermäuse können aber, vor allem in den nördlichen Bundesländern, mit den Virus der Fledermaustollwut infiziert sein.
Die Fledermaustollwut ist eine Infektionskrankheit, die durch ein Virus verursacht wird, das sich vom klassischen Tollwutvirus der Fuchstollwut unterscheidet. Es wurde bislang nur in sehr seltenen Einzelfällen auf bestimmte Haustiere oder auf den Menschen übertragen, in Deutschland sind bisher keine Fälle einer Infektion von Haustieren oder Menschen dokumentiert worden. Genau wie bei der Fuchstollwut verläuft aber die einmal ausgebrochene Erkrankung beim Menschen in der Regel tödlich. Übertragen wird die Tollwut mittels Biss- oder Kratzverletzung oder über den Schleimhautkontakt mit Speichel.
Das sog. Europäische Fledermaus-Lyssavirus 1 (EBLV-1) wurde in dem Zeitraum vom Juli 2020 – Juli 2025 bisher nur bei drei Fledermäusen nachgewiesen. Wie weit der Erreger in der Fledermauspopulation tatsächlich verbreitet ist und welche Fledermausarten betroffen sind, ist nicht mit letzter Sicherheit bekannt.

Umgang mit aufgefundenen Tieren:

Fledermaus gefunden?

Oft ist es unklar, warum eine Fledermaus aufgefunden wird. Hat sie sich verflogen oder ist sie tatsächlich hilfsbedürftig? Bevor das Tier aufgehoben wird, kann ein Anruf bei einem der von der obersten Berliner Naturschutzbehörde benannten Fledermaus-Sachverständigen Klarheit bringen (Telefonnummern siehe unten). Hierbei wird festgestellt, ob das Tier einem Experten vorgestellt werden sollte oder tierärztliche Hilfe benötigt.
Transport komfortabel und nicht mit bloßen Händen.
Ist ein Transport oder eine vorübergehende Unterbringung notwendig, sollte das Tier keinesfalls mit bloßen Händen angefasst werden. Die Fledermaus wird am besten behutsam mit den behandschuhten Händen (Arbeits- oder Gartenhandschuh, ggf. Handtuch) aufgenommen und in einen kleinen Karton (z. B. kleiner, ausbruchssicherer Schuhkarton mit Lüftungslöchern und einem kleinen Polster aus zusammengeknülltem weichen Küchenpapier) gesetzt und so bald wie möglich an den endgültigen Bestimmungsort transportiert. Hierbei sollte der Karton kühl stehen, auf keinen Fall in der Sonne.
Trotz des niedlichen Erscheinungsbildes sind Fledermäuse mitunter wehrhaft und möchten nicht berührt werden. Berührungen sollten also möglichst vermieden, bzw. in Absprache mit einem der Sachverständigen auf das dringend notwendige Maß beschränkt werden.
Danach empfiehlt sich gründliches Händewaschen mit Seife.

Wann zum Arzt?

Kann eine Verletzung der Haut mit den winzigen Zähnen oder Krallen nicht ausgeschlossen wer-den oder ist ein Kind mit einer Fledermaus unbeaufsichtigt umgegangen, sollte zur Sicherheit möglichst sofort eine ärztliche Beratungsstelle aufgesucht werden. Dies kann
  • das Institut für internationale Gesundheit,
  • abends und an den Wochenenden auch die Klinken der Charité
    (Telefonnummern siehe unten),
  • gegebenenfalls auch der Hausarzt sein.
    Dort werden bei Bedarf weitere notwendige medizinische Maßnahmen ergriffen.

Wichtige Rufnummern:

Fledermaus-Sachverständige des Natur- und Artenschutzes

  • BAT e.V. Fledermaus-Keller Zitadelle Spandau
    Telefon: 030 3 60 28 54 und 0179 449 08 36
    Website BAT e. V.
    Stadtregion für etwaige Abgabe der Tiere: West
  • Herr Teige
    Telefon: 030 6 72 17 53 und 0179 5 27 58 60
    Stadtregion für etwaige Abgabe der Tiere: Südost
  • NABU – Fledermaustelefon
    Telefon: 030 28 49 84-50 00
    Fledermaustelefon und FAQs – NABU.

Tollwut-Impfberatung:

Reisemedizinische Ambulanz am Campus Virchow Klinikum und am Campus Charité Mitte

Hier werden aktuelle Empfehlungen zu Impfungen und Malariaprophylaxe durchgeführt.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 15 -19 Uhr (Terminsprechstunde). Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, Termine können nur über das Buchungssystem doctolib gebucht werden.

Tollwut Notversorgung:

Eine unverzügliche Konsultation und ggf. Tollwut-Impfung ist nach einem Kontakt mit einem toll-wutverdächtigen Tier empfohlen. Ein Termin ist nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten für diesen Zweck sind von Montag – Freitag von 08.00 – 13.00. Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden Beratung und Tollwut-Impfung auch in den Rettungsstellen der Charité angeboten.

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz