Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes vom 12.07.2013 wurde die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden oder das gewerbsmäßige Anleiten des Tierhalters zur Hundeausbildung unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Erlaubnispflicht gilt seit dem 01.08.2014. Unter diese Erlaubnispflicht fallen u. a. Hundeschulen und Hundepsychologen. Verhaltenstherapeutische Tätigkeiten von Tierärzten im Rahmen der Ausübung ihrer Praxistätigkeit fallen nicht unter die Erlaubnispflicht.
Hundeausbildung
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