Rechtsgrundlagen für die juristischen Staatsprüfungen
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I. Bundesrechtliche Regelungen und Staatsvertrag
Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg
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Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg