Berliner Standards für barrierefreie Webseiten und webbasierte Anwendungen

Die Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit gelten für die Berliner Verwaltung und werden mit der IKT-Architektur festgelegt. Die folgenden Standards für digitale Barrierefreiheit sind hier etwas ausführlicher beschrieben als in der IKT-Architektur, aber im Wesentlichen identisch.

Prüfstandards

Die webbasierte Software und Webseite muss nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder gegebenenfalls den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG, englisch für „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“) in der jeweils aktuellen Version von einer externen Gutachterin oder einem externen Gutachter geprüft werden.

Anforderungen an Webseiten und webbasierte Software

  • Alle Bedingungen der BITV oder gegebenenfalls der Konformitätsstufe AA beim WCAG müssen erfüllt sein. Wenn sie nicht beim Abschluss des Vertrages bzw. der Softwareeinführung erfüllt sind, müssen sie nach Ablauf eines Jahres erfüllt sein.
  • Die Berliner Ausschlusskriterien (sogenannte K.O.-Kriterien) müssen bei Abschluss des Vertrages bzw. bei Einführung der Software erfüllt sein.
  • Die Webseite bzw. Software muss durch die Screenreader JAWS und NVDA der letzten beiden Versionen, vollständig nutzbar sein. Alle Dokumente, die auf der Webseite verwendet werden, müssen barrierefrei sein und den Berliner Standards zur Barrierefreiheit entsprechen.
  • Erstellt die Software Dokumente, müssen diese barrierefrei sein und den Berliner Standards zur Barrierefreiheit entsprechen.

Anforderungen an den Testbericht

  • Der Prüfungsbericht der externen Gutachterin bzw. des externen Gutachters muss auflisten, ob die geforderten Berliner Kriterien erfüllt werden. Nutzen Sie Anlage A dafür.
  • Der Prüfungsbericht muss eine Zusammenfassung beinhalten, in der die nicht erfüllten Kriterien benannt werden.
  • Der Bericht muss Lösungsvorschläge beschreiben, wenn diese nicht bereits bei den jeweiligen Prüfungspunkten ausführlich behandelt wurden.

Anforderungen an den Nachbesserungsplan

  • Es muss ein Maßnahmenplan erstellt werden, in dem beschrieben ist, welche Verstöße zu welchem Zeitpunkt beseitigt werden. Bedingungen sollen nach ihrer Gewichtung priorisiert werden.
  • Es muss ein Konzept erstellt werden, in dem erklärt wird, wie Barrierefreiheit im Produktionszyklus berücksichtigt und integriert wird.

Berliner Ausschlusskriterien (K.O.-Kriterien)

Die Berliner Kriterien (sogenannte K.O.-Kriterien) müssen bei Abschluss des Vertrages bzw. bei Einführung der Software alle erfüllt sein. Sie heißen auch sogenannte „K.O. Kriterien“, da die Webseiten und webbasierten Anwendungen große Barrieren haben, wenn diese Kriterien nicht erfüllt werden. Sie sind dann für viele Menschen nicht nutzbar.