Die Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit gelten für die Berliner Verwaltung und werden mit der IKT-Architektur festgelegt. Die folgenden Standards für digitale Barrierefreiheit sind hier etwas ausführlicher beschrieben als in der IKT-Architektur, aber im Wesentlichen identisch.
- Prüfstandards
- Ausnahmen
- Anforderungen an die Software
- Anforderungen an den Testbericht
- Anforderungen an den Nachbesserungsplan
- Berliner Kriterien
- IKT-Architektur
Obwohl die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sich nicht speziell auf clientbasierte Software beziehen, lassen sich die meisten Kriterien auch auf clientbasierte Software anwenden.