- die Annahme von Hinweisen, Anfragen und Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit
- eine schnellstmögliche Antwort – spätestens innerhalb eines Monats
- den Nutzenden gewünschte Informationen zum Stand der digitalen Barrierefreiheit zu geben
- auf Wunsch eine barrierefreie Alternative zuzusenden
- Nutzende melden digitale Barrieren (die noch nicht in der Erklärung aufgeführt sind).
- In der Erklärung ist keine Zeitangabe über Abschaffung der Barriere.
- Es werden Informationen über den Stand der Barrierefreiheit gewünscht.
- In der Erklärung werden Bereiche als nicht barrierefrei aufgelistet, obwohl keine Barriere vorhanden ist.
- Es wird eine barrierefreie Alternative verlangt.
- Die Erklärung ist älter als ein Jahr.
Hinweis:
Die beiden Gesetze E-Government Gesetz Berlin und das Barrierefreie IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Gesetz Berlin fordern digitale Barrierefreiheit nach Innen und nach Außen.
Aus diesem Grund ist, über die Anforderungen an die Ansprechperson hinaus, eine Abschaffung aller digitalen Barrieren nötig.