Feedbackoption - Ansprechperson für Fragen der digitalen Barrierefreiheit

Die Feedbackoption ist eine Ansprechperson, die sich um Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit kümmert.
Es ist die Möglichkeit für die Nutzenden, Kontakt mit der Behörde zu diesem Thema aufzunehmen.

Was sind die Aufgaben der Ansprechperson?

Die Aufgaben der sogenannten Feedbackoption (Ansprechperson) beinhalten:
  • die Annahme von Hinweisen, Anfragen und Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit
  • eine schnellstmögliche Antwort – spätestens innerhalb eines Monats
  • den Nutzenden gewünschte Informationen zum Stand der digitalen Barrierefreiheit zu geben
  • auf Wunsch eine barrierefreie Alternative zuzusenden
Einige Beispiele sind:
  • Nutzende melden digitale Barrieren (die noch nicht in der Erklärung aufgeführt sind).
  • In der Erklärung ist keine Zeitangabe über Abschaffung der Barriere.
  • Es werden Informationen über den Stand der Barrierefreiheit gewünscht.
  • In der Erklärung werden Bereiche als nicht barrierefrei aufgelistet, obwohl keine Barriere vorhanden ist.
  • Es wird eine barrierefreie Alternative verlangt.
  • Die Erklärung ist älter als ein Jahr.

Hinweis:
Die beiden Gesetze E-Government Gesetz Berlin und das Barrierefreie IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Gesetz Berlin fordern digitale Barrierefreiheit nach Innen und nach Außen.
Aus diesem Grund ist, über die Anforderungen an die Ansprechperson hinaus, eine Abschaffung aller digitalen Barrieren nötig.

Wo findet man die Kontaktmöglichkeit der Ansprechperson?

  • von jeder Seite aus leicht erreichbar
  • in der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Verlinkung zur Feedbackoption (Ansprechperson) muss leicht auffindbar in den Angeboten im Internet, Intranet und den mobilen Anwendungen sein.
Es muss von der Startseite und jeder anderen Seite des digitalen Angebots leicht erreichbar sein. Dies betrifft auch sogenannte Intranets.
Zusätzlich sind die Kontaktmöglichkeiten zur Ansprechperson in der Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit anzugeben. Gern auch eine Telefonnummer, dies kann manchmal sehr hilfreich für die Menschen sein.

Berlin.de
Auf Berlin.de finden Sie den Feedbackkontakt unten in der Fußzeile “Feedback”.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzestext BIKTG Bln § 5 Absatz 2 Satz 2 Kontaktmöglichkeit

Eine Beschreibung und eine Verlinkung auf eine barrierefrei gestaltete Möglichkeit, elektronisch Kontakt mit der öffentlichen Stelle aufzunehmen (Feedbackoption), um

  • noch bestehende Barrieren zu melden,
  • Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfahren oder
  • die gemäß § 4 Absatz 4 und 5 Nummer 3 ausgenommenen Informationen zu verlangen,

Hier finden Sie das vollständige Barrierefreie IKT Gesetz Berlin