Wichtige Meldung
Im Rahmen der Corona-Prävention ist die Erreichbarkeit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) derzeit stark eingeschränkt.
Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, können wir leider derzeit keine Besucher*innen persönlich empfangen. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist stark eingeschränkt. Richten Sie Ihr Anliegen daher bitte vorerst nur per E-Mail an unser Haus.
Weitere Informationen zum Thema “Coronavirus” finden Sie unter https://www.berlin.de/corona/ oder auf unserer Info-Seite.
Hotline zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung für Fragen zum Home-Office:
Tel. (030) 90254 5250 oder E-Mail an home-office-fragen@lagetsi.berlin.de
Inhaltsspalte
Antrag auf Feiertagsarbeit
am 8. März 2021
Aufgrund von § 13 Abs. 3 Nr. 2b des Arbeitszeitgesetzes können die Bezirksämter (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben Nr. 19 Abs. 3 b) für Berliner Unternehmen Sonn- und Feiertagsarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an bis zu 5 Sonn- oder Feiertagen im Jahr bewilligen, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern. Zuständig ist das Bezirksamt, wo sich der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte befindet:
Liste der zuständigen Berliner Bezirksämter
-
Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Standentwicklung und Ordnungsangelegenheiten
Hohenzollerndamm 174 – 177
10713 BerlinE-Mail: ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: 902 929 049Friedrichshain-Kreuzberg
Ordnungsamt
Petersburger Straße 86 – 90
10247 BerlinE-Mail: ordnungsamt@ba-fk.berlin.de
Fax: 902 982 445 -
Lichtenberg-Hohenschönhausen
Ordnungs- und Wirtschaftsamt
Team I und Team II
Große-Leege-Straße 103
10355 BerlinE-Mail: ordnungsamt-zab@lichtenberg.berlin.de
Fax: 902 964 309Marzahn-Hellersdorff
Ordnungsamt
Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Premnitzer Straße 11
12681 BerlinE-Mail: ord@ba-mh.verwalt-berlin.de
Fax: 902 936 505 -
Mitte
Ordnungs- und Gewerbeamt
Fachbereich Innendienst, Gewerbe, Ahndung, ZAB
Karl-Marx-Allee 31
10178 BerlinE-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
Fax: 901 823 781Neukölln
Abteilung Finanzen und Wirtschaft
Ordnungsamt
Juliusstraße 67
12051 BerlinE-Mail: gewerbe@bezirksamt-neukoelln.de
Fax: 902 39 4993 -
Pankow
Abteilung Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt, Bürgerservice
Froebelstraße 17
10405 BerlinE-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
Fax: 902 955 063Reinickendorf
Abteilung Stadtentwicklung, Umwelt, Ordnung und Gewerbe, Ordnungsamt
Lübener Weg 26
13407 BerlinE-Mail: ordnungsamt@reinickendorf.berlin.de
Fax: 902 942 960 -
Spandau
Ordnungsamt
Galenstraße 14
13597 BerlinE-Mail: ordnungsamt@ba-spandau.berlin.de
Fax: 902 793 096Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt
Unter den Eichen 1
12203 BerlinE-Mail: gewerbeamt@ba-sz.berlin.de
Fax: 902 991 367 -
Tempelhof-Schöneberg
Gewerbeamt
Bereich Gewerbeamt
Tempelhofer Damm 165
12099 BerlinE-Mail: ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
Fax: 902 774 611Treptow-Köpenick
Ordnungsamt
Fachbereich OWi
Salvador-Allende-Straße 80 A
12559 BerlinE-Mail: ordnungsamt@ba-tk.berlin.de
Fax: 902 974 620
Für eine Antragstellung nach § 13 Absatz 3 Nummer 2b Arbeitszeitgesetz werden beim Bezirksamt folgende Grundangaben benötigt:
- Anschrift des antragstellenden Unternehmens (Rechnungsadresse)
- Rechtsgrundlage: Antragstellung nach § 13 Absatz 3 Nummer 2b Arbeitszeitgesetz
- Datum der beantragten Sonn- oder Feiertagsarbeit, hier dem 08.03.2021
- Wo soll gearbeitet werden? Betriebsstätte, Betriebsteil …
- Anzahl der von der Feiertagsarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beschreibung, welche Arbeiten am Feiertag durchgeführt werden sollen
- Nennung der geplanten Arbeitszeiten und der Pausenzeiten
- Beschreibung der besonderen Verhältnisse und des unverhältnismäßigen Schadens, wenn die Sonn- oder Feiertagsarbeit nicht stattfindet
- Zustimmung des Betriebsrates oder Hinweis, dass kein Betriebsrat vorhanden ist.
Es können je nach Fall noch weitere Angaben vom Bezirksamt abgefordert werden, die Liste ist insofern nicht abschließend.
Für Sonn- und Feiertagsarbeit gelten die Ausgleichsbestimmungen des § 11 Arbeitszeitgesetz (Ersatzruhetag).
Vom Antragsteller soll vorher geprüft werden, ob die Beschäftigung nicht bereits von Gesetzes wegen antragsfrei auf Grund von Regelungen des § 10 Absatz 1 bis 4 Arbeitszeitgesetz zugelassen ist. In diesen Fällen ist eine Bewilligung nicht notwendig.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)
Haus E / L
Turmstraße 21, 10559 Berlin
- Tel.:
- (030) 902 545 - 0
- Fax:
- (030) 902 880 - 53
-
E-Mail an die Poststelle
Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet.
Fachgebiet
Arbeitszeit
E-Mail nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!
- Tel.:
- (030) 902 545 - 219
Stand: 04/2020