Wenn du eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz hast, kannst du Anspruch auf Bürgergeld beim Jobcenter haben.
Neben den Leistungen zum Lebensunterhalt werden auch die Krankenversicherung sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.