
Die finanzielle Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt aktuell noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und werden durch das Sozialamt ausgezahlt.
Voraussichtlich ab dem 1. Juni 2022 besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) durch das Jobcenter. Zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden, soweit diese tatsächlich entstehen und nachgewiesen sind.