Arbeit & Ausbildung

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mein NOW - Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung

Ziel des neuen Onlineportals „mein NOW“ ist, dir als Person im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten. "mein NOW" jetzt entdecken! Weitere Informationen

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Arbeitsvermittlung ab 25 Jahre

Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, beruflichen Alternativen oder Qualifizierungen unterstützen dich unsere Arbeitsvermittler:innen bei der Entwicklung einer passenden Strategie und durch Förderangebote. Weitere Informationen

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Vermittlung von unter 25-Jährigen

Für einen erfolgreichen Start in deine berufliche Zukunft unterstützt dich die Arbeitsvermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene – die JBA (Jugendberufsagentur). Weitere Informationen

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Existenzgründung

Wenn du ein Unternehmen gründest oder selbstständig bist und ergänzend Bürgergeld bekommst, stehen dir in jedem Team des Jobcenters Berlin Lichtenberg speziell geschulte Ansprechpersonen aus der Arbeitsvermittlung und dem Leistungsbereich zur Seite. Weitere Informationen

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Fallmanagement

Im Fallmanagement bieten dir speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen viele Unterstützungsmöglichkeiten bei persönlichen, privaten, familiären oder gesundheitlichen Belastungen. Weitere Informationen

individuelle Angebote

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L.IGA

Das Team der Lichtenberger Initiative für Gesundheit und Arbeit begleitet dich bei psychischen Problemlagen. Dabei geht es zuerst um die Stabilisierung deiner Gesundheit – erst danach um Arbeit und Beschäftigung. Weitere Informationen

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Das Aktiv-Team

Du suchst Arbeit? Du willst dauerhaft den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt schaffen? Wir sind für dich da! Weitere Informationen

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Qualifizierungsbegleitung

Dieses Team stellt allen Weiterbildungsteilnehmer:innen des Jobcenters Berlin Lichtenberg einen direkte:n Ansprechpartner:in – ein:e Qualifizierungsbegleiter:in – zur Seite. Weitere Informationen

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Gesundheitsberatung im Jobcenter Berlin Lichtenberg

„Wege zum Wohlbefinden“ – unter diesem Motto hat sich das Jobcenter Berlin Lichtenberg der Gesundheitsförderung und Prävention seiner Kund:innen verschrieben. Weitere Informationen

Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) unterstützt Personen mit Erziehungsverantwortung.

Statistik

Der Kooperationsplan: Worum geht’s?

Im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes wird deine bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach:

Der Kooperationsplan schafft eine Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und wird gemeinschaftlich auf gegenseitiger Vertrauensbasis erstellt. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgebelehrung und wird nicht unterschrieben. Funktioniert die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgt sie ohne Rechtsfolgebelehrung.

Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund zur Änderung. Deine Mitarbeit ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z. B. Nichtantritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen), wirst du zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgebelehrung aufgefordert. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich – bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgebelehrung zurückzukehren.

Dein Kooperationsplan soll grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen mit deiner Integrations- oder Beratungsfachkraft auf gemeinsamer Vertrauensbasis erstellt werden. Mitunter könnten hier einmal unterschiedliche Auffassungen bestehen, die sich nicht im gegenseitigen Gespräch klären lassen. Dann besteht in konkreten Fällen die Möglichkeit, eine neutrale und unabhängige Person einzubeziehen, die weiterhelfen kann. Dadurch soll gemeinsam ein Lösungsvorschlag vorbereitet werden, der für beide Seiten verständlich und verbindlich ist.

Du erreichst unsere Schlichtungsstelle per E-Mail oder postalisch unter:

Jobcenter Berlin Lichtenberg
-Schlichtungsstelle zur Einigung beim Kooperationsplan-
Gotlindestraße 93
10365 Berlin

Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass die Schlichtungsstelle nur berechtigt ist, bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterzuhelfen und nicht bei allen anderen fachlichen Fragen oder Kundenanliegen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Lichtenberg!

Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, müssen alle Aufforderungen zur Mitwirkung grundsätzlich mit Rechtsfolgebelehrung erfolgen.

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