Im Zuge des Bürgergeld-Gesetzes wird deine bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt. Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach:
Der Kooperationsplan schafft eine Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der gemeinsamen Zusammenarbeit.
Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich und wird gemeinschaftlich auf gegenseitiger Vertrauensbasis erstellt. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgebelehrung und wird nicht unterschrieben. Funktioniert die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgt sie ohne Rechtsfolgebelehrung.
Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund zur Änderung. Deine Mitarbeit ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z. B. Nichtantritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen), wirst du zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgebelehrung aufgefordert. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich – bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgebelehrung zurückzukehren.
Dein Kooperationsplan soll grundsätzlich in gegenseitigem Einvernehmen mit deiner Integrations- oder Beratungsfachkraft auf gemeinsamer Vertrauensbasis erstellt werden. Mitunter könnten hier einmal unterschiedliche Auffassungen bestehen, die sich nicht im gegenseitigen Gespräch klären lassen. Dann besteht in konkreten Fällen die Möglichkeit, eine neutrale und unabhängige Person einzubeziehen, die weiterhelfen kann. Dadurch soll gemeinsam ein Lösungsvorschlag vorbereitet werden, der für beide Seiten verständlich und verbindlich ist.
Du erreichst unsere Schlichtungsstelle per E-Mail oder postalisch unter:
Jobcenter Berlin Lichtenberg
-Schlichtungsstelle zur Einigung beim Kooperationsplan-
Gotlindestraße 93
10365 Berlin
Wichtiger Hinweis: Bitte beachte, dass die Schlichtungsstelle nur berechtigt ist, bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterzuhelfen und nicht bei allen anderen fachlichen Fragen oder Kundenanliegen zur Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Lichtenberg!
Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, müssen alle Aufforderungen zur Mitwirkung grundsätzlich mit Rechtsfolgebelehrung erfolgen.