Trägerversammlung

Die gemeinsame Einrichtung besitzt eine Trägerversammlung. Diese besteht je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern des kommunalen Trägers sowie der Agentur für Arbeit. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden für eine Amtszeit von bis zu fünf Jahren. Kann in der Trägerversammlung keine Einigung über die Person der oder des Vorsitzenden erzielt werden, wird die oder der Vorsitzende von den Vertreterinnen und Vertretern der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers abwechselnd jeweils für zwei Jahre bestimmt; die erstmalige Bestimmung erfolgt durch die Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit.

Die Trägerversammlung entscheidet durch Beschluss mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden; dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 4 und 8 SGB II. Die Beschlüsse sind von der oder dem Vorsitzenden schriftlich niederzulegen. Die Trägerversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.

Die Mitglieder der Trägerversammlung des Jobcenters Berlin Lichtenberg

Name Funktion Institution
Herr Hönicke Vorsitzender der Trägerversammlung / Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Soziales und Arbeit Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (Kommunaler Träger)
Herr Grunst Bezirksbürgermeister und Leiter der Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur Bezirksamt Lichtenberg von Berlin (Kommunaler Träger)
Frau Wassermann Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Ref II C 4 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Kommunaler Träger)
Herr Steinherr Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Berlin Mitte Agentur für Arbeit
Herr Lutz Geschäftsführer Interner Service der Agentur für Arbeit Berlin Mitte Agentur für Arbeit
Herr Mergemann Leiter der Führungsberatung
Agentur für Arbeit Berlin Mitte
Agentur für Arbeit

Die Trägerversammlung entscheidet jährlich über die trilaterale Zeilvereinbarung.