Anträge

Bürgergeld beantragen – schnell und sicher online

Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) werden nur auf Antrag gewährt. Die Antragstellung wirkt auf den ersten Tag des Monats zurück, in dem der Antrag eingegangen ist.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Auch Angehörige einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft (z. B. Partner, Kinder unter 25 Jahren im gleichen Haushalt) müssen in den Antrag einbezogen werden.

Hier findest du Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Der Online-Hauptantrag – dein direkter Weg zum Bürgergeld

Stelle deinen Antrag ganz bequem über jobcenter.digital – rund um die Uhr, sicher und datenschutzkonform.

Du wirst Schritt für Schritt durch die Fragen geführt. Der Antrag passt sich deiner persönlichen Lebenssituation an, gibt verständliche Erklärungen und bietet die Möglichkeit, Nachweise direkt hochzuladen.

Das brauchst du dafür:

  • ein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit (Registrierung möglich)
  • digitale Nachweise wie Mietvertrag, Kontoauszüge oder Einkommensnachweise

Noch nicht digital unterwegs?

Wenn du den Antrag nicht online stellen kannst, kannst du ihn alternativ auch:
  • persönlich im Jobcenter stellen
  • schriftlich per Post einreichen
  • telefonisch stellen (Unterlagen müssen nachgereicht werden)

Die notwendigen Papierformulare findest du hier zum Download:
Zu den Antragsvordrucken

Auf Wunsch senden wir dir die Formulare auch zu. Wende dich dazu bitte an unser Service Center.

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