Das Bürgergeld ist Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Der Regelbedarf umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt.
Allgemeine Hinweise:
Anspruch haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und ihren Bedarf nicht aus eigenen Einkommen oder Vermögen decken können.
Erwerbsfähigkeit liegt dann vor, wenn du nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande bist, mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig zu sein. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit anspruchsberechtigten Antragstellern in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, erhalten Sozialgeld.
Du musst deinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als Ausländer kannst du Bürgergeld erhalten, wenn dir die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und du dich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhältst (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).
Bist du nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt, so schließt das Ansprüche nach dem SGB II aus.