Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket S

Der Berechtigungsnachweis ersetzt seit 1. Januar 2023 den berlinpass.

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Wie bekomme ich den Berechtigungsnachweis?

Den Berechtigungsnachweis wurde Ihnen für den Zeitraum Ihrer Leistungsbewilligung automatisch zugesandt. Ein gesonderter Antrag für den Berechtigungsnachweis ist nicht nötig.

Sollten Sie noch kein Berechtigungsnachweis erhalten haben, beantragen Sie diesen bitte hier.

neuer Bewilligungsbescheid, aber keinen Berechtigungsnachweis

Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten, sollten Sie den Berechtigungsnachweis nach jeder Neu- oder Weitbewilligung Ihrer Leistungen erneut ausgestellt bekommen. Diese Ausstellung erfolgt nicht durch uns als Jobcenter selbst, sondern diese werden zeitlich verzögert immer in regelmäßigen Abständen zentral ausgestellt und versandt.
Sollten Sie noch kein Berechtigungsnachweis erhalten haben, beantragen Sie diesen bitte hier.

Ein gültiger Bewilligungs- oder Änderungsbescheid (auch Kopien) werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Berechtigungsnachweis verloren?

Sollten Sie Ihren Berechtigungsnachweis verloren haben, beantragen Sie diesen bitte hier.

Ein gültiger Bewilligungs- oder Änderungsbescheid (auch Kopien) werden bei der Fahrausweiskontrolle des Berlin-Ticket S als Berechtigungsnachweis anerkannt. Zusätzlich muss ein Ausweisdokument vorgezeigt werden.

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