Bildung und Teilhabe

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Damit Kinder und Jugendliche gute Chancen haben, unterstützt das Bildungspaket Familien zusätzlich zum Bürgergeld. Es hilft, Kosten für Schule, Freizeit und gemeinschaftliche Aktivitäten zu übernehmen – und sorgt so für bessere Bildungschancen und mehr Teilhabe am sozialen Leben.

Mitmachen möglich machen

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten..

Alle Leistungen gelten aus dem BuT automatisch als mitbeantragt, sobald du den allgemeinen Antrag auf Bürgergeld gestellt hast.

Leistungen auf einen Blick:
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 195 Euro je Kind (65 Euro zum 01.02.2026 und 130 Euro zum 01.08.2026)
  • Kostenübernahme für eintägige Ausflüge, Projekte der Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Kostenübernahme für mehrtägige Fahrten mit der Kita, Kindertagespflege oder Schule (Klassenfahrten, Sprachreisen, Kitafahrten)
  • kostenloses Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben monatlich 15 Euro je Kind
  • teilweise Übernahme von Ausrüstungsgegenständen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Angebot in der sozialen und kulturellen Gemeinschaft
  • kostenlose Schülerbeförderung www.bvg.de/schuelerticket
  • Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule – auch ohne, dass die Versetzung akut gefährdet ist

Weitere Erläuterungen findest du auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Unterstützung für Schulmaterial im neuen Schuljahr

Mit dem Start des neuen Schuljahres erhältst du im Bürgergeldbezug zusätzliches Geld aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Ausstattung mit persönlichen Schulmaterialien. Den persönlichen Schulbedarf bekommen alle Schülerinnen und Schülern, deren Familien Bürgergeld beziehen. Jährlich zum 1. August und 1. Februar wird der Schulbedarf durch die Berliner Jobcenter in der Regel automatisch ausgezahlt. Ab der 10. Klasse benötigen die Jobcenter dafür eine Schulbescheinigung für das aktuelle Schuljahr.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start ins neue Schuljahr.

  • Wie können Schülerinnen und Schüler den persönlichen Schulbedarf erhalten?

    Für Schülerinnen und Schülern, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, zahlen wir den persönlichen Schulbedarf automatisch aus. Mit dem Antrag auf Bürgergeld stellst du gleichzeitig den Antrag auf persönlichen Schulbedarf. Das bedeutet: Bis zum Abschluss der 9. Klasse musst du keinen gesonderten Nachweis einreichen.

  • Welche Nachweise werden benötigt?

    Zur Einschulung eines Kindes sowie ab der 10. Klasse benötigen wir einen Nachweis über den Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Beginn des neuen Schuljahres. Eine Schulbescheinigung, auf der die besuchte Schule sowie die aktuelle Jahrgangsstufe stehen, erhältst du in der Regel im Sekretariat deiner Schule.

    Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern, die Bürgergeld erhalten, mit dem neuen Schuljahr eine aktuelle Schulbescheinigung bei ihrem Berliner Jobcenter einzureichen. Das geht auch einfach online unter www.jobcenter.digital.

  • Wie, wann und in welcher Höhe wird der persönliche Schulbedarf ausgezahlt?

    Der persönliche Schulbedarf wird zusammen mit dem Bürgergeld an deine Bedarfsgemeinschaft ausgezahlt. Dazu bekommst du einen gesonderten Bescheid. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilen: zum 1. August eines Jahres in Höhe von 130,00 Euro und zum 1. Februar eines Jahres in Höhe von 65,00 Euro.

  • Haben auch Schülerinnen und Schülern einen Anspruch auf persönlichen Schulbedarf, wenn sie bisher kein Bürgergeld erhalten?

    Bei Familien mit geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Bürgergeld durch den persönlichen Schulbedarf entstehen. Außerdem können Schüler*innen, bei denen die erstmalige Hilfebedürftigkeit nach den Stichtagen eingetreten ist und die bisher für das Schuljahr keine Leistungen für den Schulbedarf bekommen haben, diesen noch erhalten. Weitere Informationen und Beratung zum Thema Bildung und Teilhabe bieten die Berliner Jobcenter und die BuT-Beratungsstelle unter www.but-beratung.de.

BuT Beratung

BuT-Beratung

Das Team der Beratungsstelle für Bildung und Teilhabe berät in verschiedenen Sprachen z. B. Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch & Russisch. Weitere Informationen

  • Übersicht Bildung und Teilhabe

    PDF-Dokument (186.6 kB)

  • BuT Beratung Flyer

    PDF-Dokument (1.3 MB)

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