Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGBII

Kinder die spielen Sonne

Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II in Zukunft berücksichtigt werden.

Kinder haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket – zusätzlich zum Basisgeld. Das Bildungspaket ermöglicht, dass Kinder, deren Existenzminimum vom Staat gesichert wird, gezielt gefördert werden. Es sorgt für mehr soziale Integration und eröffnet den Kindern ein Mehr an Lebens- und Bildungschancen.

Mitmachen möglich machen

Das Bildung- und Teilhabepaket

Das Bildung- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern, wenn sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen.

Alle Leistungen gelten aus dem BuT automatisch als mit beantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) gestellt hat.

Leistungen auf einen Blick:
  • Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf 195 Euro je Kind (65 Euro zum 01.02.2024 und 130 Euro zum 01.08.2024)
  • Kostenübernahme für eintägigen Ausflüge, Projekte der Kita, Kindertagespflege oder Schule
    Kostenübernahme für mehrtätige Fahrten mit der Kita, Kindertagespflege oder Schule (Klassenfahrten, Sprachreisen, Kitafahrten)
  • kostenloses Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben monatlich 15 Euro je Kind
  • teilweise Übernahme von Ausrüstungsgegenständen und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Angebot in der sozialen und kulturellen Gemeinschaft
  • kostenlose Schülerbeförderung www.bvg.de/schuelerticket
  • Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule – auch ohne, dass die Versetzung akut gefährdet ist.

Weitere Erläuterungen können Sie auch den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnehmen.

Gönndir

#GÖNNDIR Zeit für Bewegung

Wussten Sie, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kindern und Jugendlichen eine körperliche Aktivität von täglich mindestens 60 Minuten in moderater bis hoher Intensität empfiehlt? Klingt viel, ist aber leicht zu erreichen. Spielen in der Wohnung oder auf dem Spielplatz, Toben im Park, allein oder in der Gemeinschaft im Sportverein – All das zählt zu den körperlichen Aktivitäten.

Machen Sie es Ihrem Kind möglich – mit unseren Förderleistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket. Für das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, wie z. B. die Mitgliedschaft im Tanzverein erhalten Sie von uns einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 Euro.

Und das ganz EASY:

  • Als Bürgergeldempfänger:in ist keine separate Antragstellung notwendig
  • Die Mitgliedsbescheinigung oder andere Nachweise zur Teilnahme an der Aktivität reichen aus
  • Die Nachweise können ganz bequem über www.jobcenter.digital hochgeladen werden
  • Der Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto angewiesen

Mit der Initiative #Gönndir Zeit für Bewegung macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf die mangelnde Bewegung von Schülern und Jugendlichen aufmerksam. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.uebergewicht-vorbeugen.de/.

  • Übersicht Bildung und Teilhabe

    PDF-Dokument (218.3 kB)

  • BuT Beratung Flyer

    PDF-Dokument (1.3 MB)