Haupt-JAV Wahl 2020

Stimmzettel

HJAV-Wahl 2020

Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2020 wurden die regelmäßigen Wahlen zu den örtlichen JAVen, GJAVen und der HJAV im Land Berlin durchgeführt.

Der Zeitraum der Stimmabgabe für die Wahl der HJAV wurde vom 30. März bis 25. Mai 2020 festgelegt und am 9. April 2020 auf Grund der Pandemie-Lage bis zum 24. Juni 2020 verlängert.

Am 26. Juni 2020 wurde das Ergebnis festgestellt:

4612 Wahlberechtigte
943 abgegebene Stimmern
22 ungültige Stimmen
921 gültige Stimmen
747 Stimmen entfallen auf Liste 1
174 Stimmen entfallen auf Liste 2

Damit sind folgende Kolleg*innen gewählt:

1. Michauk, Björn (Liste 1)
2. Weisel, Kristoffer (Liste 1)
3. Psurek, Lisa-Marie (Liste 1)
4. Rinnert, Charline (Liste 1)
5. Hahn, Yanik (Liste 2)
6. Kohsyk, Melissa (Liste 1)
7. Beck, Niels (Liste 1)
8. Haß, Natalie (Liste 1)
9. Fleck, Mandy (Liste 1)

Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung vom 14.02.2020

    über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes

    PDF-Dokument (229.3 kB)

  • Bekanntmachung vom 21.02.2020

    des Wahlausschreibens für die Wahl der Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

    PDF-Dokument (622.3 kB)

  • Bekanntmachung vom 13.03.2020

    der Ergänzung (Wahlvorschläge) des Wahlausschreibens vom 21.02.2020

    PDF-Dokument (504.4 kB)

  • Bekanntmachung vom 09.04.2020

    der Ergänzung (Verlängerung Zeitraum der Stimmabgabe) des Wahlausschreibens vom 21.02.2020

    PDF-Dokument (230.7 kB)

  • Bekanntmachung vom 26.06.2020

    des Wahlergebnisses

    PDF-Dokument (259.3 kB)

Rechtsgrundlagen

Besprechung am Arbeitsplatz

Häufige Fragen

  • Es sind weniger als fünf Auszubildende in der Dienststelle beschäftigt. Wie können diese wählen?

    Eine Wahlberechtigung besteht gem. § 69 PersVG nur für die in § 60 PersVG i.V.m. § 61 PersVG benannten Dienstkräfte. Sind also nicht mindestens fünf jugendliche oder auszubildende Dienstkräfte beschäftigt, besteht keine Wahlberechtigung.

  • Kann die Wahl als Briefwahl durchgeführt werden?

    Auf Grund der derzeitigen Pandemie-Lage kann die Wahl auch als Briefwahl (ohne Antrag) durchgeführt werden. Dazu bitte das Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin beachten.

  • Wo finde ich das Rundschreiben von SenFin

    Das Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin ist in der Rundschreibendatenbank abrufbar.

  • Sind Praktikanten wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt sind gem. § 61 PersVG jugendliche Dienstkräfte und Auszubildende. In diesem Zusammenhang bitte auch § 3 PersVG beachten. Ob eine Dienstkräfteeigenschaft besteht, muss im Zweifel anhand von Verträgen geprüft werden.

  • Entsteht durch die Verlängerung des Wahlzeitraumes eine vertretungslose Zeit?

    Nein. Durch Rundschreiben IV Nr. 32/2020 vom 08.04.2020 der SenFin werden die Dienststellen aufgefordert, auch nach Ablauf der Amtszeit mit den Gremien zusammen zu arbeiten, wenn eine Wahl bis zu diesem Zeitpunkt auf Grund der Pandemie-Lage nicht möglich ist.