Ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit war die kontinuierliche Begleitung der JAVen und GJAVen in ihrem Arbeitsalltag. Die Haupt-JAV stand in engem Kontakt zu nahezu allen Gremien in Berlin – sei es durch regelmäßige Abstimmungen, individuelle Beratungsgespräche oder spontane Unterstützung bei aktuellen Herausforderungen.
Dabei beschränkte sich die Zusammenarbeit nicht auf formelle Anlässe. Vielmehr war die Haupt-JAV aktiv in die konkreten Vorhaben der Gremien eingebunden: von der ersten Idee über die Planung bis hin zur Umsetzung. Ob Projekte zur Verbesserung der Ausbildungsbedingungen, interne Strukturentwicklungen oder die Organisation von Veranstaltungen – die Haupt-JAV unterstützte umfassend und praxisnah.
Ein besonders sichtbarer Bestandteil dieser engen Zusammenarbeit war die Teilnahme an Jugend- und Auszubildendenversammlungen im Sinne des § 67 Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin). Die Haupt-JAV war im Verlauf ihrer Amtszeit bei nahezu allen Versammlungen vertreten, brachte eigene Redebeiträge ein und unterstützte die Gremien bereits im Vorfeld bei der inhaltlichen und organisatorischen Konzeption. Darüber hinaus war die Haupt-JAV auch bei zahlreichen Personalversammlungen sowie weiteren Veranstaltungsformaten präsent und konnte so die Perspektiven der Nachwuchskräfte aktiv einbringen.
Damit trägt sie ihrer Pflicht der Beratung, Begleitung und Unterstützung örtlicher Gremien im Sinne der §§ 69 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit 59 Satz 2 PersVG Berlin auf besondere Art und Weise Rechnung.