Ausweitung der freien Heilfürsorge

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Freie Heilfürsorge für Anwärter*innen: Ein Thema mit langer Vorgeschichte

Die Frage der Gesundheitsversorgung von Anwärter*innen im Berliner öffentlichen Dienst ist seit vielen Jahren ein wichtiges Thema für die Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (Haupt-JAV). Die Haupt-JAV setzt sich seit langem dafür ein, dass die freie Heilfürsorge auf beide Laufbahngruppen der Anwärter*innen der Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr ausgeweitet werden.

Bereits im Jahr 2017 hat die Haupt-JAV dieses Anliegen erstmals offiziell gegenüber dem Senat von Berlin gefordert.

Erste Initiative im Jahr 2017

Zum damaligen Zeitpunkt bestand die freie Heilfürsorge bereits für Polizeianwärter*innen der Laufbahngruppe 1.2. Aus Sicht der Haupt-JAV war es jedoch nur folgerichtig, auch die Anwärter*innen der Laufbahngruppe 2.1 sowie die Anwärter*innen der Berliner Feuerwehr einzubeziehen.

Im Juni 2017 richtete die Haupt-JAV daher ein entsprechendes Forderungsschreiben an den damaligen Polizeipräsidenten in Berlin welcher seine grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft für das Anliegen signalisierte.

Auch bei der Berliner Feuerwehr stieß die Initiative auf Zustimmung. Mit Schreiben vom 14. September 2017 wandte sich die Haupt-JAV an den damaligen Landesbranddirektor. Auch dieser sicherte im Dezember 2017 seine Unterstützung zu.

Gespräche auf politischer Ebene

Um das Thema weiter voranzubringen, wandte sich die Haupt-JAV im Januar 2018 an den damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin. Bereits wenige Tage später fand ein gemeinsames Gespräch zwischen Haupt-JAV, dem Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (HPR) und dem Regierenden Bürgermeister von Berlin statt.

Neben der politischen Ebene wurde auch der Austausch mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport intensiviert. In Gesprächen und Schreiben wurde deutlich, dass das Anliegen breite Unterstützung findet: neben der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr unterstützten auch der HPR sowie die jeweiligen (Gesamt-)Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Behörden das Vorhaben.

Auch der damalige Senator für Inneres und Sport signalisierte im Februar 2018 in einem Gespräch seine grundsätzliche Zustimmung. Eine Ausweitung der freien Heilfürsorge wurde von ihm ausdrücklich begrüßt, sofern dadurch zusätzliche Nachwuchskräfte für Polizei und Feuerwehr gewonnen werden könnten.

Vorläufige Zurückstellung der Entscheidung

Trotz der breiten Unterstützung kam es zunächst nicht zu einer Umsetzung. Hintergrund war eine grundsätzliche Prüfung der Gesundheitsversorgung aller Landesbeamt*innen durch die Senatsverwaltung für Finanzen.

Mit Schreiben vom 26. Februar 2018 teilte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit, dass über eine Ausweitung der freien Heilfürsorge zunächst nicht entschieden werde. Stattdessen sollte zunächst die grundsätzliche Frage der zukünftigen Gesundheitsversorgung im Landesdienst geklärt werden.

Diese Einschätzung bestätigte auch der Staatssekretär für Inneres im November 2018. Eine Entscheidung über die Ausweitung der freien Heilfürsorge könne erst getroffen werden, wenn die übergreifende Prüfung abgeschlossen sei.

Neue Dynamik durch neue Richtlinien der Regierungspolitik

Mit der Bildung einer neuen Landesregierung im Jahr 2023 erhielt das Thema erneut Aufmerksamkeit. Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wurde auch die Ausweitung der freien Heilfürsorge erneut diskutiert.

Die Haupt-JAV nahm dies zum Anlass, sowohl die Senatsverwaltung für Inneres als auch die Senatsverwaltung für Finanzen erneut aufzufordern, die Gesundheitsversorgung der Anwärter*innen zu verbessern.

Im Jahr 2024 gab es daraufhin erste konkrete Rückmeldungen aus der Politik.
Der Senator für Finanzen teilte im März 2024 mit, dass hierzu Abstimmungen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport stattfinden. Konkret ging es dabei zunächst um eine Ausweitung der freien Heilfürsorge auf den ehemaligen “mittleren Dienst” der Berliner Feuerwehr.

Auch die Senatorin für Inneres und Sport bestätigte im Januar 2024, dass eine entsprechende Erweiterung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst vorbereitet werde. Die Anregung der Haupt-JAV, die Regelung auch auf den ehemals gehobenen Dienst auszuweiten, werde darüber hinaus gesondert geprüft.

Aktueller Stand

Nach jahrelangem Einsatz der Haupt-JAV wird die freie Heilfürsorge nunmehr auch auf die Anwärter*innen des ehemaligen mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (Laufbahngruppe 1.2) ausgeweitet. Die entsprechende gesetzliche Neuregelung wurde im Rahmen der Dienstrechtsreform II beschlossen.

Damit wird eine langjährige Forderung der Haupt-JAV zumindest teilweise umgesetzt. Bereits seit 2017 setzt sich die Haupt-JAV für eine einheitliche Gewährung der freien Heilfürsorge an sämtliche Anwärter*innen der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr unabhängig von ihrer Laufbahnzugehörigkeit ein.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Dienstrechtsreform II begrüßte die Haupt-JAV mit ihrer Stellungnahme vom 30. April 2025 die vorgesehene Ausweitung ausdrücklich. Gleichzeitig bekräftigte sie ihre ursprüngliche Forderung und drängte darauf, nunmehr auch die Anwärter*innen des ehemaligen gehobenen Dienstes (Laufbahngruppe 2.1) in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen.

Auf diese Forderung reagierte der Senat von Berlin ausdrücklich in seiner Gesetzesvorlage an das Abgeordnetenhaus (Drucksache 19/3443). Darin stellte der Senat fest: „Eine solche Erweiterung ist im derzeitigem Verfahren nicht vorgesehen.“

Die Haupt-JAV bedauert, dass der Senat trotz der langjährigen Befassung und der wiederholt vorgetragenen Argumente weiterhin keine vollständige Gleichbehandlung der Anwärter*innen vorsieht.

  • Auszug aus der Dienstrechtsform II zur Stellungnahme der Haupt-JAV

    Auszug aus Drucksache 19/3443 des Abgeordnetenhauses von Berlin

  • Stellungnahme der Haupt-JAV des Landes Berlin zur Dienstrechtsreform II

    Hier steht Ihnen die Stellungnahme der Haupt-JAV des Landes Berlin zur Dienstrechtsreform II inklusive der Thematisierung der Ausweitung der freien Heilfürsorge zum Download zur Verfügung.

    PDF-Dokument (157.6 kB) - Stand: 30.04.2026

Die Forderung bleibt bestehen

Die Haupt-JAV begrüßt die nun beschlossene Verbesserung für die Nachwuchskräfte der Berliner Feuerwehr ausdrücklich. Nach nahezu zehn Jahren kontinuierlicher Interessenvertretung stellt diese einen wichtigen Erfolg dar.

Gleichzeitig ist die ursprüngliche Forderung damit noch nicht vollständig erfüllt. Aus Sicht der Haupt-JAV ist weiterhin nicht nachvollziehbar, weshalb Anwärter*innen bei der Gewährung der freien Heilfürsorge allein aufgrund ihrer Laufbahnzugehörigkeit unterschiedlich behandelt werden.

Die Haupt-JAV wird sich deshalb auch künftig gegenüber dem Senat von Berlin und den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einsetzen, dass die freie Heilfürsorge auf sämtliche Anwärter*innen der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr ausgeweitet wird.

Nach fast zehn Jahren ein Erfolg. Doch wir bleiben dabei: Freie Heilfürsorge muss allen Anwärter*innen unabhängig von der Laufbahn zustehen!
Sasha König / Vorsitzender der Haupt-JAV des Landes Berlin

Kontakt zur Haupt-JAV

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