Zum damaligen Zeitpunkt bestand die freie Heilfürsorge bereits für Polizeianwärter*innen der Laufbahngruppe 1.2. Aus Sicht der Haupt-JAV war es jedoch nur folgerichtig, auch die Anwärter*innen der Laufbahngruppe 2.1 sowie die Anwärter*innen der Berliner Feuerwehr einzubeziehen.
Im Juni 2017 richtete die Haupt-JAV daher ein entsprechendes Forderungsschreiben an den damaligen Polizeipräsidenten in Berlin welcher seine grundsätzliche Unterstützungsbereitschaft für das Anliegen signalisierte.
Auch bei der Berliner Feuerwehr stieß die Initiative auf Zustimmung. Mit Schreiben vom 14. September 2017 wandte sich die Haupt-JAV an den damaligen Landesbranddirektor. Auch dieser sicherte im Dezember 2017 seine Unterstützung zu.