Die gesetzlichen Beteiligungsrechte von Personalvertretungsorganen nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin) sind Ausdruck betrieblich gelebter Demokratie. Sie garantieren, dass Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen mitgestalten können.
Im Rahmen der parlamentarischen Anfrage „Bibliotheken in Not“ (Drucksache 19/23642) wurde die Übernahme von Mitgliedern einer Jugend- und Auszubildendenvertretung gemäß § 10 Abs. 2 PersVG Berlin kritisch eingeordnet. In der Antwort des Senats wird darauf verwiesen, dass diese gesetzliche Übernahmeregelung das Prinzip der „Bestenauslese“ einschränke.
Für die Haupt-JAV ist klar:
Die Übernahmeregelung ist kein Privileg, sondern Schutzmechanismus für demokratisches Engagement. Wer sich für Kolleg*innen einsetzt, Verantwortung übernimmt und nicht selten auch Konflikte austrägt, darf daraus keinen Nachteil erfahren.
Aus diesem Grund hat sich die Haupt-JAV mit einem Schreiben an die Staatssekretärin für Kultur gewandt und deutlich gemacht:
Die gesetzliche Übernahmegarantie ist gewollt, bewährt und unverzichtbar für eine funktionierende Mitbestimmungskultur. Es ist absolut inakzeptabel, dass diese Praxis in Frage gestellt wird. Eine Antwort steht bislang aus.
Mitbestimmung darf nicht relativiert werden – sie muss gestärkt werden.