Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Bezirksämtern

Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden in jedem Bezirksamt mit mehr als fünf Auszubildenden oder Anwärtern_innen unter 27 Jahren gebildet. Sie bilden die Interessenvertretung der Auszubildenden der jeweiligen Dienststelle.

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