Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Sonderbehörden

Jugend- und Auszubildendenvertretungen werden in jeder ausbildenden Dienststelle mit mehr als fünf Auszubildenden oder Anwärtern_innen unter 27 Jahren gebildet. Sie bilden die Interessenvertretung der Auszubildenden dieser Dienststelle.

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