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Im Herbst 2020 wurden die regelmäßigen Wahlen zu den örtlichen Personalräten, den Gesamtpersonalräten und zum Hauptpersonalrat durchgeführt.
Am 08.12.2020 wurde das Ergebnis festgestellt.
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über die Zusammensetzung des Hauptwahlvorstandes für die WahI zum Hauptpersonalrat
des Wahlausschreibens für die Wahl zum Hauptpersonalrat
der Wahlvorschläge (Fassung vom 17.09.2020)
der Wahlvorschläge (Korrekturen)
über den Ort und die Zeit der Feststellung des Wahlergebnisses
des Wahlergebnisses
vom 08.11.2019
vom 13.12.2019
vom 14.02.2020
vom 05.06.2020
vom 25.06.2020
vom 14.08.2020
vom 12.10.2020
vom 06.11.2020
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hellorange
hellblau
Durch pastellfarbene Stimmzettel wird der Kontrast zum gedruckten (schwarzen) Text deutlicher. Die Farben Rot und Grün sollten vermieden werden, da es bei Personen mit einer Rot-Grün-Sehschwäche zu Verwechselungen kommen kann.
Es wird ein Zeitraum der Stimmabgabe festgesetzt. Dies geschieht aus rechtlichen Gründen, um die Wahl anfechtungssicher durchzuführen.
Der Zeitraum der Stimmabgabe wird mit dem Wahlausschreiben festgesetzt. Der Hauptwahlvorstand hat am 14.02.2020 den Zeitraum der Stimmabgabe vom 05.10.2020 (06:00 Uhr) bis 05.12.2020 (16:00 Uhr) festgelegt.
Bekanntmachungen sind an für die Wahlberechtigten zugänglichen Stellen (z.B. Infobretter in den Fluren oder in Teeküchen) bis zum Abschluss der Stimmabgabe auszuhängen. Der Wahlvorstand sollte regelmäßig den Aushang überprüfen und ggf. ersetzen.
Die aktuelle Fassung kann im Berliner Vorschrifteninformationssystem abgerufen werden.
Eine umfangreiche Vordruck- und Mustervorlagensammlung zu den Personalratswahlen gibt es auf den Seiten des Hauptpersonalrates.
Gemäß § 17 PersVG können nur wahlberechtigte Dienstkräfte (gem. § 12 PersVG) Mitglied im Wahlvorstand sein. Sie können dabei auch wählbar sein und für den H/G/PR kandidieren.