Über uns

Der Hauptpersonalrat wurde in der Zeit vom 01. Oktober bis 08. Dezember 2020 neu gewählt und hat sich am 11. Dezember 2020 neu konstituiert.
Der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin (kurz HPR-Land Berlin) ist für den gesamten unmittelbaren öffentlichen Dienst des Landes Berlin die oberste Stufenvertretung der Beschäftigten.

Der Hauptpersonalrat ist zuständig für die Beschäftigten aus den Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen und Landeseinrichtungen, aus der Feuerwehr und den Schulen, den Kindertagesstätten-Eigenbetrieben, bei der Polizei, aus den Finanzämtern, aus den Theatern, Gerichten und Justizvollzugsanstalten sowie für die Beschäftigten vieler anderer Einzelbehörden, u.a. des Landesbetriebs für Gebäudebewirtschaftung, des Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Rechnungshofes.

Der Hauptpersonalrat wird direkt gewählt.

Regelmäßig alle vier Jahre (zuletzt 2020) wählen die Beschäftigten ihren örtlichen Personalrat in den einzelnen Dienststellen, ihren Gesamtpersonalrat in den Bereichen allgemeinbildende Schulen, Finanzämter, Polizei und Justiz und den Hauptpersonalrat. Das Ergebnis der Wahlen zum Hauptpersonalrat können Sie hier einsehen.

Die nächsten regelmäßigen Wahlen finden zwischen dem 01. Oktober und dem 15. Dezember des Jahres 2024 statt.