Antrag auf Zustimmung der Ausländerbehörde zu einer Anerkennung der Vaterschaft

Zum 29.07.2026 ist das „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ in Kraft getreten.

Seitdem ist nach den §§ 85a bis 85d Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 1598 BGB in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, damit eine Vaterschaft rechtswirksam anerkannt werden kann.

Dazu muss zwischen den Beteiligten (Mutter und Anerkennender) ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle bestehen:

  • Die Mutter oder der Anerkennende besitzt entweder die deutsche Staatsangehörigkeit, ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz und
  • „die jeweils andere Person“ (der Anerkennende oder die Mutter) besitzt entweder
    • eine Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren oder
    • ist ausreisepflichtig (mit Ausnahme einer Beschäftigungsduldung nach § 60 d AufenthG) oder
    • besitzt ein Schengen-Visum oder
    • hält sich noch nicht im Bundesgebiet auf und ist zugleich nicht zur visafreien Einreise für einen Besuchsaufenthalt berechtigt.

In einem solchen Fall nimmt das Standesamt die Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes erst vor, wenn die Ausländerbehörde die Zustimmung erteilt hat.

Der Anerkennende und die Mutter müssen dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag nach § 85a AufenthG stellen.

Für Berlin ist das Landesamt für Einwanderung (LEA) die zuständige Ausländerbehörde.

Wann ist das LEA zuständig für den Antrag auf Erteilung der Zustimmung?

Das LEA ist dann die zuständige Ausländerbehörde für einen Antrag nach § 85a AufenthG, wenn „die jeweils andere Person“ mit einem unsicherem Aufenthaltsstatus in Berlin lebt (und im Regelfall auch hier gemeldet ist).

Lebt „die jeweils andere Person“ im Ausland, ist das LEA nur dann zuständig, wenn zumindest die oder der andere Beteiligte in Berlin lebt (und im Regelfall auch hier gemeldet ist).

Wie kann der Antrag auf Erteilung der Zustimmung beim LEA gestellt werden?

Die Beteiligten (Mutter und Anerkennender) nutzen bitte für den Antrag dieses Online-Formular auf unserer Website:

Um den Antrag übersenden zu können, müssen die Beteiligten im Online-Formular den Vordruck LEA 5023 ausgefüllt und unterschrieben hochladen.

Vor Aufrufen des Online-Formulars ausfüllen und unterschreiben:

Wir empfehlen Ihnen, das ausgefüllte Online-Formular nach dem Absenden als Nachweis zu speichern, wenn möglich auch auszudrucken.

Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an das Referat R 1 übermittelt. Die Beteiligten erhalten von dort zeitnah eine Rückmeldung.