Ab sofort können auch die folgenden Aufenthaltserlaubnisse aus familiären Gründen digital beantragt werden:
- für den ausländischen Ehegatten eines Ausländers
- für den ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen
- für das minderjährige Kind eines Ausländers
- für das minderjährige Kind eines deutschen Staatsangehörigen
- für den ausländischen Elternteil eines deutschen Kindes
- für ein im Bundesgebiet geborenes Kind
Der Online-Antrag ist sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse vorgesehen.
Bitte beachten Sie:
- Nutzen Sie für einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
- Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
- Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.
- Für jedes ausländische Familienmitglied muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Nach dem Bezahlen der Antragsgebühr und dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
- Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
- Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.