Ab sofort kann auch die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen digital beantragt werden.
Dies gilt für humanitäre Aufenthaltserlaubnisse nach eine dieser Rechtsgrundlagen: § 22, § 23, § 23a, § 25, § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Wenn Sie einen Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose besitzen, können Sie auch dessen Verlängerung mit beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Nutzen Sie für einen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
- Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
- Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.
- Wichtiger Hinweis für Familien: Ihr Ehepartner und Ihr Kind oder Ihre Kinder leben mit Ihnen in Berlin und benötigen ebenfalls die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis? Dann müssen für diese bitte jeweils eigene Anträge gestellt werden.Der Antrag kann immer nur für eine Person gestellt werden.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
- Damit wird bescheinigt, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihrer Aufenthaltserlaubnis vorlegen.
- Nachdem Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen – Verlängerung“ gestellt haben, wird das LEA den Antrag prüfen und sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
- Wenn Sie für die Aufenthaltserlaubnis und/oder die Neuausstellung eines Reiseausweises Gebühren bezahlen müssen, erhalten Sie per E-Mail vom LEA eine Zahlungsaufforderung. Bitte bezahlen Sie die Gebühren dann innerhalb von 14 Tagen.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Alle Informationen und den digitalen Antrag finden Sie im Service-Portal Berlin