- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU?
- Sie möchten die Firma / den Job wechseln?
- Aber Ihre Beschäftigungserlaubnis ist noch auf eine bestimmte Firma festgelegt?
Dann können Sie ab sofort die Änderung Ihres Aufenthaltstitels zur Beschäftigung online beantragen.
Eventuell können Sie den Arbeitgeber / Job aber auch einfach wechseln, ohne dass Ihr Aufenthaltstitel geändert werden muss. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie schon einige Zeit versicherungspflichtig beschäftigt sind.
In der Dienstleistung Aufenthaltstitel zur Beschäftigung – Wechsel des Arbeitgebers finden Sie alle Informationen dazu und den Online-Antrag.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Der Online-Antrag ist gebührenfrei.
- Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie vom LEA entweder einen Termin zur Vorsprache oder ein Schreiben.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.
- Nutzen Sie bitte ausschließlich unseren Online-Antrag für die Mitteilung über den Wechsel des Arbeitgebers.
- Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.