Ab sofort können Aufenthaltstitel zur Beschäftigung in diesen Fällen digital beim Landesamt für Einwanderung beantragt werden:
Der Online-Antrag ist sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für die Verlängerung dieser Aufenthaltstitel zur Beschäftigung vorgesehen.
Wie läuft das Online-Antragsverfahren?
- Nach dem Bezahlen der Antragsgebühr und Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
- Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum, Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen oder Ihr aktueller Aufenthaltstitel am Tag der Antragstellung bereits abgelaufen ist.)
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus. Das PDF-Dokument können Sie zum Beispiel gegenüber anderen Behörden oder Arbeitgebern als Nachweis über den Fortbestand Ihres aktuellen Aufenthaltstitels vorlegen.
- Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
- Wegen der sehr hohen Zahl an Anträgen kann es etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Bitte beachten Sie
Nutzen Sie für einen Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung in einem der oben genannten Fälle bitte ausschließlich unseren Online-Antrag.
Bitten um einen Termin über ein Kontaktformular sind hierfür nicht ausreichend und kein Ersatz für den Online-Antrag.
Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Kontaktformular, Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.