Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Diese Änderung betrifft auch das Landesamt für Einwanderung (LEA) und die Ausstellung elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise. Ausgenommen ist die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen für Geflüchtete aus der Ukraine in den Pass, von Duldungen sowie Aufenthaltsgestattungen.
Das LEA wird zum 01. Mai 2025 Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Passfotos in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.
Für Termine nach dem 01. Mai 2025 gilt bis auf Weiteres:
- In der Anlaufphase kann es zu technischen Unregelmäßigkeiten mit den neuen Selbstbedienungsterminals kommen. Bringen Sie daher bitte auch weiterhin unbedingt ein aktuelles biometrisches Passfoto mit, um eine reibungslose Bedienung sicherzustellen.
- Den aktuellen Stand während der Anlaufphase entnehmen Sie bitte der Homepage des LEA oder direkt dieser Seite.