Online-Anträge für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wird es ermöglicht, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.

Ab Juli 2024 laufen die ersten dieser Aufenthaltserlaubnisse ab.

Eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte jugendliche und heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Sind Sie Inhaber einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG und läuft diese bald ab?
Dann können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG stellen. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Wer ist begünstigt?

Zu den Erteilungsvoraussetzungen von § 25a und § 25b AufenthG zählen insbesondere:
  • Sie besitzen aktuell eine Chancen- Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG.
  • Für die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG dürfen Sie bei Antragstellung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG kann dagegen unabhängig vom Lebensalter gestellt werden.
  • Ihre Identität ist im Regelfall geklärt oder Sie haben alle erforderlichen und Ihnen zumutbaren Maßnahmen für die Identitätsklärung ergriffen.
  • Sie sind im Regelfall im Besitz eines gültigen anerkannten Passes oder Passersatzes Ihres Herkunftsstaates.
  • Sie sichern Ihren Lebensunterhalt oder befinden sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder in einem Hochschulstudium.

Wie können Sie den Antrag stellen?

Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich unseren Online-Antrag (siehe unten).

Anträge, die unsere Behörde auf anderen Wegen erreichen (z.B. per Brief oder E-Mail), können aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet werden.

Wie läuft das Antragsverfahren?

  • Nach dem Absenden Ihrer Daten im Online-Antrag wird Ihnen ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags angezeigt.
    Bitte speichern Sie sich dieses Dokument unbedingt ab und drucken es zudem nach Möglichkeit aus.
  • Wichtig: Nur wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder §25b AufenthG stellen und zum Zeitpunkt des Online-Antrages Ihre Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG noch gültig ist, wird Ihnen Ihr weiterhin erlaubter Aufenthalt und das Recht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bescheinigt. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG.
  • Nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben, erhalten Sie nach Prüfung entweder gleich einen Termin zur Vorsprache oder werden um Einreichung weiterer Unterlagen gebeten.
  • Wegen der sehr hohen Zahl an Antragen kann es einige Zeit dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Sehen Sie bitte in dieser Zeit von Nachfragen ab.

Zum Online-Antrag für die "Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts"