Noch keine Zuständigkeit für Einbürgerungen

Für Einbürgerungen sind nach aktueller Gesetzeslage in Berlin allein die bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Dennoch erreichen das Landesamt für Einwanderung (LEA) irrtümlich wöchentlich ca. 50 Einbürgerungsanträge. Dies dürfte auf die Pläne zurückgehen, das LEA zum 1. Januar 2024 zur zentralen Einbürgerungsbehörde im Land Berlin zu machen.

Zwar sind die bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden aktuell mit den Vorbereitungen für den Zuständigkeitswechsel beschäftigt. Das ändert aber nichts an deren Zuständigkeit.
Nach gegenwärtigem Stand können Einbürgerungsanträge mit dem förmlichen Wechsel der Zuständigkeit ab dem 01.01.2024 beim LEA komfortabel mit einem digitalen Antrag gestellt werden.

Bis dahin wenden Sie sich bitte mit allen Fragen und Anliegen rund um das Thema Einbürgerung an Ihr Bezirksamt.
Beim LEA eingehende Einbürgerungsanträge können leider nicht bearbeitet werden, sondern müssen an die Antragstellerin / den Antragsteller ungeprüft zurückgesandt werden.