Start der Kommunikation über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird ab dem 03.01.2022 entsprechend der gesetzlichen Vorgaben das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) nutzen.
Rechtsanwälte und Bevollmächtigte können somit über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) das LEA adressieren und beispielsweise Anträge stellen und Unterlagen übermitteln.

Aus technischen Gründen darf nur ein beBPo für die gesamte Behörde eingerichtet werden, so dass alle Eingänge von einer zentralen Stelle verteilt werden müssen.
Bei der Vielzahl der zu erwartenden Posteingänge wird es deshalb nicht zu vermeiden sein, dass Poststücke im für die Bearbeitung zuständigen Referat erst mit einer spürbaren Zeitverzögerung eingehen.

Zeitkritische Vorgänge, insbesondere bei laufenden Rückführungsmaßnahmen, sind deshalb bitte unbedingt weiter direkt dem zuständigen Referat per Telefon und/oder Fax zu übermitteln.