Sperrkonto (bei Aufenthalten zum Studium oder Sprachkurs)

Für das erste Jahr des Aufenthalts kann der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalt durch die Einrichtung eines Sperrkontos erbracht werden.

Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts finden Sie zum Sperrkonto allgemeine Informationen. (Für die Richtigkeit und Aktualität der dort veröffentlichten Informationen können wir keine Gewähr übernehmen.)

Im Übrigen bestehen für Studierende und Sprachschüler noch weitere Möglichkeiten, einen gesicherten Lebensunterhalt nachzuweisen:

Für eine Aufenthaltserlaubnis…