Wenden Sie sich wegen des Passverlusts bitte an Ihre Botschaft.
Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie im Besitz eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge, Staatenlose oder für Ausländer waren. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das für Sie zuständige Referat.
Sollte Ihre Botschaft eine Bestätigung über ein bestehendes Aufenthaltsrecht verlangen oder sind Sie bereits im Besitz eines neuen Passes, wenden Sie sich bitte gleichfalls per E-Mail an das für Sie zuständige Referat
.
Bitte fügen Sie im Fall eines Diebstahls eine Kopie Ihrer Diebstahlsanzeige bei der Polizei bei.
Tipp: Vielleicht wurde Ihr Pass im Zentralen Fundbüro abgegeben. Ob der Pass dort ist, können Sie online, vor Ort im Fundbüro oder telefonisch herausfinden: Mehr Informationen