Visum für eine Erwerbstätigkeit

Muster-Formular Arbeitsvertrag

Allgemein

Für eine Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung oder einer selbständigen Tätigkeit ist generell ein nationales Visum erforderlich. Dieses ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.

  • Wenn es um eine Beschäftigung geht, werden wir in der Regel nicht im Visumverfahren beteiligt.
  • Bei einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit werden wir hingegen immer beteiligt. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird eine Stellungnahme gegenüber der deutschen Auslandsvertretung abgegeben.

Einreise für eine selbständige Tätigkeit (Firmen)

Nach Eingang des Visumantrages beteiligen wir im Einzelfall die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung. Diese bezieht wiederum verschiedene Fachbehörden und Institutionen ein, in deren Kompetenz die beabsichtigte Tätigkeit fällt.
Auf die Dauer des Verfahrens haben wir dabei keinen Einfluss.

Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, sind dem Visumantrag die erforderlichen geschäftlichen Unterlagen beizufügen. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Einreise zur Beschäftigung

Aus den Unterlagen muss hervorgehen, welche konkrete Tätigkeit für welchen Zeitraum ausgeübt werden soll. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers mit Angabe des Firmensitzes und des Beschäftigungsortes ist beizufügen. Soweit bereits vorhanden, sind bei der deutschen Auslandsvertretung insbesondere vorzulegen:

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden.

Arbeitgeber, die eine Stelle mit einer ausländischen Arbeitskraft besetzen wollen, können noch vor Beginn des Visumverfahrens für eine schnellere Einreise ihrer Fachkraft das Beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen.

Wer braucht kein Visum?

Folgende Personengruppen benötigen kein Visum. Diese können die Aufenthaltserlaubnis oder Blaue Karte EU direkt nach der Einreise beantragen

  • Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Inhaber des unbefristeten Aufenthaltstitels Daueraufenthalt-EU, der von einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde (außer von Bulgarien, Großbritannien, Dänemark, Irland, Kroatien, Rumänien oder Zypern)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU
    • die von einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde
    • und seit mindestens 18 Monaten gültig ist,
    • wenn eine Blaue Karte EU in Deutschland erteilt werden soll

Informationen und Beratung zur Einreise von Fachkräften und Unternehmern

  • Business Welcome Service der IHK Berlin
    Besonderes Angebot der IHK Berlin zur Beratung und Unterstützung von ausländischen Unternehmen, Existenzgründern und qualifizierten Arbeitnehmern bei der Gründung und Ansiedlung in Berlin.