Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht, § 104c Aufenthaltsgesetz

Mit einer sogenannten Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz wurde geduldeten Personen bis zum 30.12.2025 eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet und die Chance eingeräumt, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.

Ich bin im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz. Wie geht es weiter?

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Wichtig: Nur wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b beantragt wird und die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist, wird die Chancen-Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über den Antrag als fortbestehend betrachtet. Dies gilt dann auch für die Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis, insbesondere für das Recht zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Sind Sie im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz und sind Sie in Berlin gemeldet, dann stellen Sie bitte rechtzeitig (ca. 4 bis 6 Wochen) vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis den Online-Antrag Aufenthaltserlaubnis für Inhaber eines Chancen-Aufenthaltsrechts