Aufenthaltsgewährung für integrierte Inhaber einer Duldung oder einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis

Integrierte Inhaber einer Duldung oder einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis können auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erhalten.
Damit wird ihnen eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnet und die Chance eingeräumt, die notwendigen Voraussetzungen für einen dauerhaften rechtmäßigen Aufenthalt zu schaffen.

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG beantragen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie eine vom Landesamt für Einwanderung ausgestellte Duldung oder Chancen-Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Zu den weiteren Voraussetzungen gehört vor allem eine gute oder nachhaltige Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland.

Wie kann ich den Antrag stellen?

Kann ich noch eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG beantragen?

Nein. Die Antragstellung war nur bis zum 30.12.2025 möglich.

Ich bin im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz. Wie geht es weiter?

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist zwar nicht verlängerbar. Gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende oder nachhaltig integrierte volljährige Ausländer können damit aber auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten.

Wichtig: Nur wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b beantragt wird und die Chancen-Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt des Antrags noch gültig ist, wird die Chancen-Aufenthaltserlaubnis bis zur Entscheidung über den Antrag als fortbestehend betrachtet. Dies gilt dann auch für die Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis, insbesondere für das Recht zu arbeiten oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Sind Sie im Besitz einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz und sind Sie in Berlin gemeldet, dann stellen Sie bitte rechtzeitig (ca. 4 bis 6 Wochen) vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis für integrierte Inhaber einer Duldung oder eines Chancen-Aufenthaltsrechts“. Rufen Sie dazu bitte die für Sie passende Dienstleistung auf.