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Chorförderung

Für die Chorförderung stehen insgesamt 910.000 Euro jährlich zur Verfügung. Etwa die Hälfte der Mittel dient der Unterstützung des
des Berliner Chorverbandes(Externer Link) (2009: 476.800 Euro). Die andere Hälfte der Mittel wird für die Förderung von derzeit zwölf Laienchören (Konzert- und Oratorienchören) der Stadt verwendet (2009: 429.087 Euro). (Förderergebnisse)

Für Laienchöre gibt es drei Möglichkeiten der Förderung:
Die institutionelle Förderung umfasst eine Zuwendung für den gesamten Betrieb des Laienchors. (Infos & Anträge)

Die Basisförderung beinhaltet eine Förderung der Kosten, die für die laufende Probenarbeit in Vorbereitung der Konzerte anfallen, wie z.B. für Chorleiter, Korrepetition, Stimmbildung, Kosten für Probenräume, Instrumentenmiete und -stimmung, Notenherstellung und -kauf sowie laufende Geschäftskosten. (Infos & Anträge)

Die Projektförderung dient der Realisierung einzelner Konzertvorhaben, z.B. durch Übernahme der Orchesterkosten. (Infos & Anträge)

Basisförderung und Projektförderung können auch kombiniert werden. Bei der Antragstellung sollten die "Grundsätze der Chorförderung" beachtet werden.

Die Förderung wird jährlich vergeben. Über die Auswahl entscheidet eine Jury jeweils im April/Mai des Vorjahres. (Förderergebnisse)
Bewerbungen für die kommende Förderperiode können bis 31. März des Vorjahres eingereicht werden. (Termine).

KONTAKT

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 1988-190
10119 Berlin


Chorförderung:

Brigitta Razlag
Tel.: 90 228 713
Fax.: 90 228 457
E-Mail