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Auf unserer Sonderseite informieren wir über alles, was für Künstler*innen von Nutzen sein kann und hier finden Sie die aktuellen Informationen des Landes Berlin.
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Kultur in den Berliner Bezirken
Im Bereich der Kulturförderung obliegt den Bezirken die Entwicklung und Sicherstellung eines wohnortnahen und an der jeweiligen Bewohnerstruktur orientierten Kulturangebotes. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe leitet sich ab aus der Verfassung von Berlin (Art. 66 Abs. 2 VvB) sowie dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (§§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 AZG, Nr. 17 Allgemeiner Zuständigkeitskatalog).
Darüber hinaus sind die Bezirke Träger der Öffentlichen Bibliotheken Berlins sowie der Musikschulen und der Jugendkunstschulen.
Seit 2012 sind die bezirklichen Ämter einheitlich strukturiert. Eines der zehn Ämter ist das Amt für Weiterbildung und Kultur mit den Fachbereichen Volkshochschule, Musikschule, Bibliotheken, Kulturamt und Regionalmuseen.
Das Kulturangebot in den Bezirken wird aus dem jeweiligen Globalhaushalt als freiwillige Aufgabe finanziert und folgt hinsichtlich Angebotsdichte und -qualität den politischen Schwerpunktsetzungen vor Ort.
- Mit dem Bezirkskulturfonds (BKF) werden bezirkliche Projekte aller Sparten und Genres ergänzend gefördert. Hierfür stehen derzeit 1.011.000€ jährlich zur Verfügung.
- Aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung erhalten die Bezirke insgesamt 540.000€. Damit werden kleinere, regionale Projekte der kulturellen Bildung realisiert.
- Lesungen von Autorinnen und Autoren in Bezirksbibliotheken werden mit jährlich 173.000€ aus dem Autorenlesefonds unterstützt.
- Für Ausstellungen in kommunalen Galerien erhalten die Bezirke Mittel in Höhe von insgesamt 350.000€. Einmal jährlich schafft eine gemeinsame überbezirkliche Aktion Öffentlichkeit für in Berlin lebende und arbeitende Künstlerinnen und Künstler.
- Aus dem Fonds Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler (Fabik) stehen jährlich bis zu 400.000€ zur Verfügung für die Zahlung von Vergütungen für die Bereitstellung von Werken anläßlich temporärer Ausstellungen in den kommunalen Galerien der Berliner Bezirke.
Übersichtskarte Kulturämter der Berliner Bezirke
Ende der Karte.
Auf Grundlage eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses von Berlin berichtet die für Kultur zuständige Senatsverwaltung im Abstand von zwei Jahren über die aktuelle Situation der bezirklichen Kulturarbeit. Der Bericht vom 29.05.2019 über die Jahre 2016 und 2017 ist als Drucksache des Abgeordnetenhauses verfügbar: