Barrierefreiheit in der Kultur

Die Kulturverwaltung setzt sich entsprechend der Vorgaben der UN-Behindertenkonvention dafür ein, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlich geförderten Kulturangebot erleichtert wird. Im Kern geht es um den Abbau von Barrieren, die den Zugang zur Kultur behindern. Bedürfnisse und Notwendigkeiten sollen so frühzeitig wie möglich bei der Planung von baulichen Infrastrukturen und Programmangeboten Berücksichtigung finden.
Dies gelingt nur, wenn die maßgeblichen Akteure in den weitgehend verselbständigten und daher eigenverantwortlich agierenden Einrichtungen entsprechend sensibilisiert sind. Folgende Initiativen und Instrumente der Kulturverwaltung zielen darauf, im Rahmen eines „Design für all“ Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal von Kultureinrichtungen zu stärken:

  • Der Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt „Barrierefreies Berlin“ findet für sämtliche öffentliche Hochbaumaßnahmen und auch bei Kulturbauten Anwendung.
  • Bei der Festlegung der jährlich notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der Kulturliegenschaften achtet die Kulturverwaltung im Rahmen ihrer politischen Prioritätensetzung (Teilhabegerechtigkeit) auf die Berücksichtigung von Maßnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Typische Zielkonflikte mit dem Denkmalschutz und den Budgetgrenzen gilt es dabei aufzulösen.
    Folgende umgesetzte sowie in der aktuellen Bearbeitung befindliche Projekte sind explizit zu nennen (Stand 11/2016)
  • Im Zuge der Begutachtung von Förderanträgen durch die Kulturverwaltung ist die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen ein relevanter Aspekt. Einer Initiative der Kulturverwaltung folgend beinhalten Antragsunterlagen der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin und des Hauptstadtkulturfonds Prüfpunkte zur Barrierefreiheit von Ausstellungen und anderen kulturellen Veranstaltungen. Auch die Spartenoffene Förderung sowie die Förderprogramme des Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung und des Musicboard fokussieren Barrierefreiheit und Inklusion. Weitere Informationen bietet das Hinweisblatt zur Barrierefreiheit in der Projektförderung.
  • Ebenfalls auf eine Initiative der Kulturverwaltung in Kooperation mit dem Landesverband der Museen zu Berlin e.V. ist die Entwicklung von Checklisten zur Konzeption und Gestaltung von barrierefreien Ausstellungen zurückzuführen. Sie dienen als Hilfestellung für die Berliner öffentlichen Museen und umfassen die Bereiche Mobilität, Sehen, Hören und Verstehen.
  • Die bei der Kulturverwaltung eingerichtete AG „Kultur barrierefrei“ ist wichtige Impulsgeberin in Fragen der Barrierefreiheit im Kulturbereich.
  • Das Berliner Projektbüro für Diversiätsentwicklung Diversity.Arts.Culture berät Kulturinstitutionen zu Diversitätsfragen und stärkt unterrepräsentierte Kunst- und Kulturschaffende durch Empowermentstrategien, darunter auch Menschen mit Behinderungen.

Weiterführende Informationen

  • Hinweisblatt zur Barrierefreiheit in der Projektförderung

    PDF-Dokument (177.1 kB) - Stand: April 2020

Mehr zur Barrierefreiheit der Kunst- und Kultureinrichtungen im Land Berlin erfahren Sie hier: