Für Anträge, die eine Kofinanzierung des Fonds Darstellende Künste, der Kulturstiftung des Bundes und der EU vorsehen, gibt es festgelegte Antragsfristen. Diese finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Kofinanzierungsfonds
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Das Förderprogramm richtet sich an professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie freie Berliner Gruppen. Auch Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind antragsberechtigt.
Das Programm soll die Antragstellung bei Förderinstitutionen (insb. KSB, Fonds Daku, Creative Europe) ermöglichen, die einen gesicherten Kofinanzierungsanteil bereits bei Antragstellung voraussetzen. Eine Bewerbung ist nicht zulässig, wenn der Kofinanzierungsanteil auch erst nach einer Zusage des Hauptantrags eingebracht werden kann. Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig.
Voraussetzungen
- Die Antragstellerin/der Antragsteller reicht den Antrag beim Kofinanzierungsfonds rechtzeitig vor der Abgabefrist beim Hauptförderer ein (s. u: Zeitraum der Ausschreibung/Antragstellung)
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass der Hauptförderer gesicherte Drittmittel bereits bei Antragstellung voraussetzt.
- Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind (ausf. Liste mit ausgeschlossenen Programmen s. Info-Blatt).
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen haben.
- Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe müssen in Berlin leben und arbeiten.
- Künstlerinnen und Künstler dürfen nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein.
Umfang der Förderung
- In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 € pro Jahr pro Antragsteller.
- Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt.
Zeitraum der Ausschreibung
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Antragsfristen
Antragstellung
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Informationsblatt
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Empfehlungen zur Honoraruntergrenzen, Ausstellungshonorare und Lesehonorare
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