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Künstlerinnenförderung

1989 wurde in der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten ein Querschnittsbereich zur spezifischen Förderung von Künstlerinnen eingerichtet, um der auch im Kunst- und Kulturbetrieb feststellbaren Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzusteuern. Seit 1992 verfügt der Bereich mit dem durch Senatsbeschluss etablierten Berliner Künstlerinnenprogramm über einen eigenen Etat. Stand anfangs und in enger Zusammenarbeit mit den spartenbezogenen Fachreferaten eine generelle Erhöhung des Anteils geförderter Künstlerinnen im Vordergrund, konzentriert sich die Förderung inzwischen gezielt auf künstlerische Felder, in denen Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind.

Zudem werden langjährig arbeitende, frauenspezifisch ausgerichtete Kulturinitiativen mit ihrem Bedarf an Infrastrukturförderung in ihrer Arbeit unterstützt.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Frauen fördert das seit seiner Gründung sehr erfolgreich arbeitendene Künstlerinnenweiterbildungsprojekt Goldrausch art IT(Externer Link).

Projektförderung und Stipendien

Film/Video

Seit mehreren Jahren werden jährlich Arbeitsstipendien und Projektzuschüsse an Berliner Film- und Videomacherinnen für Filmrecherche, Produktion, Vertrieb und die öffentliche Präsentation von Filmen vergeben. Bewerben können sich aber auch Initiativen und Veranstalter, wenn deren Vorhaben zur größeren Verbreitung von Filmarbeiten von Frauen beitragen.
Für Arbeitsstipendien und Projektzuschüsse stehen im Doppelhaushalt 2010/11 jährlich ca. 85.000 Euro zur Verfügung. Über die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Anträge entscheidet eine Fachjury.(Förderergebnisse)

Katalogförderung und Förderung von Einzelausstellungen (Hanna-Höch-Förderpreis)

Im Rahmen einer im Jahre 2000 gestarteten Publikationsreihe wird im zweijährigen Turnus jeweils eine Künstlerin - mit Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Berlin - in Form einer Einzelausstellung und eines Übersichtskatalogs gefördert. Bewerberinnen müssen über umfangreiche und überregionale Ausstellungspraxis verfügen und sollten bereits durch Stipendien, Preise u.ä. ausgezeichnet worden sein. Die Fördersumme beträgt 20.000 Euro, die Ausstellung erfolgt in Kooperation mit anerkannten Berliner Kulturinstitutionen.
Über die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Anträge entscheidet eine Fachjury.(Förderergebnisse)

Hannah-Höch-Förderpreis

Der Hannah-Höch-Förderpreis wird seit 2010 ergänzend zur Vergabe des Hannah-Höch-Preises ausgelobt und über ein offenes Bewerbungsverfahren vergeben. Antragsberechtigt sind Berliner Bildende Künstlerinnen, die über umfangreiche und überregionale Ausstellungspraxis verfügen und möglichst bereits durch Stipendien, Preise u.ä. ausgezeichnet worden sind. Die Fördersumme beträgt 20.000 Euro für die Realisierung einer Einzelpräsentation und die Erstellung einer Übersichtskatalogs. Die Ausstellung erfolgt in Kooperation mit anerkannten Berliner Kulturinstitutionen.
Über die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Anträge entscheidet eine Fachjury.(Förderergebnisse)

Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis

In Fortsetzung der von 1999 bis 2005 vergebenen Aufenthaltsstipendien an Berliner Komponistinnen für die Musikakademie Rheinsberg wird seit 2006 der Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis ausgeschrieben. Bewerben können sich Komponistinnen der Zeitgenössischen Musik, deren Lebensmittelpunkt in Berlin ist. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und schließt einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt an der Musikakademie in Rheinsberg ein (der aus dem Preisgeld zu finanzieren ist) sowie die Herausgabe eines kammermusikalischen Werks durch den Hofmeister Musikverlag. Zudem wird jeweils eine Aufführung in Rheinsberg und in Berlin (im Rahmen der Unerhörten Musik) gewährleistet.
Über die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereichten Anträge entscheidet eine Fachjury.(Förderergebnisse)

Förderung von langjährig arbeitenden Frauenkulturinitiativen

Ein wichtiger Bestandteil der Künstlerinnenförderung des Berliner Senats ist die Förderung von langjährig arbeitenden Frauenkulturinitiativen und -projekten. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2010/2011 jährlich 82.000 Euro zur Verfügung.
Zu den zur Zeit geförderten Initiativen und Vereinen gehören:

Der Künstlerinnenverband. Gedok-Berlin(Externer Link) mit 15.000 Euro

Das Verborgene Museum(Externer Link) mit 52.000 Euro,

Die Inselgalerie(Externer Link) mit 15.000 Euro sowie

Über die Förderung entscheidet die Senatskulturverwaltung.

KONTAKT

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin

Künstlerinnenförderung

Karin Hofmann
Tel.: 90 228 441
Fax.: 90 228 457
E-Mail

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