Transparente Liegenschaftspolitik: Aktueller Stand und Bestand der Kategorisierung

Das Land Berlin setzt weiterhin konsequent seine transparente Liegenschaftspolitik um. Voraussetzung dafür ist die Bestandsaufnahme des Immobilienportfolios des Landes Berlin. Über die dazu erforderliche Kategorisierung, die sogenannte Clusterung, der Liegenschaften mit Blick auf die gegenwärtige und künftige Nutzung bzw. Verwertung wird regelmäßig unterrichtet. Einen turnusmäßigen Bericht über den aktuellen Stand und Bestand der Clusterung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen beschlossen.

„Die Clusterung ist ein wichtiges Element der wachsenden Stadt. Dank der Neuausrichtung der Berliner Liegenschaftspolitik gelingt es immer besser, wirtschafts-, sozial- und stadtentwicklungspolitische Ziele beim Umgang mit den landeseigenen Liegenschaften zu berücksichtigen und umzusetzen. Das zeigen auch die aktuellen Herausforderungen bei der Flüchtlingsunterbringung und der Bereitstellung von sozialem Wohnraum. Die transparente und schnelle Erfassung geeigneter Liegenschaften beschleunigt die Abstimmung und erleichtert die Konsensfindung“, sagte Senator Kollatz-Ahnen bei der Vorstellung des Berichts.

Im Rahmen der Transparenten Liegenschaftspolitik werden weniger Grundstücke verkauft. Beispielsweise können Grundstücke, die sich zum Geschosswohnungsbau eignen, als Sachwert in die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht werden, um so im Gegenzug günstigere Wohnungen anbieten zu können. Veräußerungsperspektive haben Liegenschaften, die ohne Bedeutung für den Infrastrukturbedarf der wachsenden Stadt sind. Senator Kollatz-Ahnen betonte, dass die Liegenschaftspolitik am Gemeinwohl auszurichten ist, eine Weichenstellung, die er sich auch für die Ebene des Bundes wünscht.

Zwischen Juli 2015 und Ende März 2016 fanden sechs Sitzungen des Portfolioausschusses statt. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachverwaltungen, Bezirke und der Finanzverwaltung. In diesen Sitzungen wurde für 642 Objekte ein Beschluss gefasst. Die technische Unterstützung der Clusterung liegt bei der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

Die größte Zahl der Beschlüsse entfällt auf die Bezirke Mitte (320) und Lichtenberg (225). Mitte hatte als sogenannter Pilotbezirk mit der Clusterung begonnen, gefolgt von Lichtenberg. Inzwischen steht das Web-basierte Programm CLiB (Clusterung der Liegenschaften des Landes Berlin) allen Bezirken gleichzeitig zur Verfügung, sodass jetzt alle entscheidungsreifen Grundstücke in den Bezirken und Hauptverwaltungen zur Clusterung angemeldet werden können.

Neben Mitte und Lichtenberg wurden aus allen anderen zehn Bezirken Liegenschaften geclustert. Die Anzahl der geclusterten Objekte pro Bezirk verteilt sich wie folgt:

  • Mitte

    320 Objekte

  • Lichtenberg

    225 Objekte

  • Neukölln

    45 Objekte

  • Treptow-Köpenick

    11 Objekte

  • Marzahn-Hellersdorf

    11 Objekte

  • Reinickendorf

    5 Objekte

  • Charlottenburg-Wilmersdorf

    3 Objekte

  • Friedrichshain-Kreuzberg

    4 Objekte

  • Pankow

    5 Objekte

  • Tempelhof-Schöneberg

    2 Objekte

  • Spandau

    5 Objekte

  • Steglitz-Zehlendorf

    6 Objekte

  • Gesamtergebnis

    642 Objekte

Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung

Im Rahmen des Bündnisses für soziale Wohnungspolitik sind u.a. Direktvergaben landeseigener Grundstücke zum Verkehrswert oder als Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorgesehen. Zunächst wurden in einem Pilotprojekt zehn Grundstücke als Sachwerteinlage bereitgestellt.

Als Ergebnis weiterer Gespräche zwischen BIM, den sechs Wohnungsbaugesellschaften und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Finanzen wurden auf Basis einer von der BIM übermittelten Datenbank mit 237 Grundstücken bislang weitere 70 unbebaute Grundstücke von den Wohnungsbaugesellschaften für Neubauprojekte ausgewählt (davon in einer zweiten Tranche 27 und in einer dritten Tranche 43 Grundstücke). Die 237 Grundstücke bleiben zunächst für die Suche nach Wohnungsbaustandorten reserviert und werden nicht dem Portfolioausschuss vorgelegt.

Darüber hinaus sind landeseigene Grundstücke, die sich für die Bebauung mit modularen Flüchtlingsunterkünften (MUF) eignen, von der Regel-Clusterung ausgenommen. Die Auswahl und Abstimmung geeigneter MUF-Standorte läuft weiterhin direkt mit den Bezirken.

Nach dem Inkrafttreten der neuen Liegenschaftspolitik wurden dem Abgeordnetenhaus (Unterausschuss Vermögensverwaltung) insgesamt bisher rund 2.200 beabsichtigte Grundstücksgeschäfte zur Prüfung der politischen Bedeutung vorgelegt. Dem Unterausschuss Vermögensverwaltung wird zudem jährlich die Grundstücksverkehrsstatistik vorgelegt.

Der Bericht wird jetzt dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme zugeleitet.