ELStAM für Arbeitnehmer

Die frühere Lohnsteuerkarte wurde durch ein neues elektronisches Verfahren abgelöst. An Stelle der Ausgabe von Papier-Lohnsteuerkarten werden den Arbeitgebern die zur Lohnabrechnung erforderlichen Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religion, Freibeträge für eine Körperbehinderung) nunmehr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Diese elektronischen Daten sind in einer zentralen Datenbank gespeichert.

Im Rahmen des neuen Verfahrens meldet der Arbeitgeber jeden seiner Arbeitnehmer bei dieser Datenbank an und bekommt daraufhin die für seine Arbeitnehmer gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt.

Jeder Arbeitgeber war verpflichtet, im Laufe des Jahres 2013 in das neue Verfahren einzusteigen.

Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen speziell für Arbeitnehmer finden Sie im Internet auf der Seite www.elster.de unter der Benutzergruppe Arbeitnehmer in der Rubrik Elektronische Lohnsteuerkarte. Hier werden neben wichtigen BMF-Schreiben und Antragsvordrucken auch umfassende Informationen zur Verfügung gestellt, die das neue Verfahren beschreiben.

Daneben steht Ihnen für allgemeine Fragen zur Einführung noch bis zum 30.04.2014 die kostenlose ELSTAM-Hotline unter der Telefonnummer 0800 52 35 099 zur Verfügung. Es besteht für Sie die Möglichkeit, die für Sie gespeicherten ELStAM-Daten im ElsterOnline-Portal anzusehen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine einmalige kostenfreie Registrierung.

Eine ausführliche Anleitung zur Registrierung und eine weitere ausführliche Anleitung für den Abruf der eigenen ELStAM finden Sie ebenfalls auf www.elster.de.

Zur Klärung konkreter Fragen in Ihrem jeweiligen Einzelfall können Sie sich außerdem jederzeit – gern auch per E-Mail – an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt wenden.

Auswahl wichtiger Informationen zum Thema ELStAM

Alle nachstehenden Unterlagen finden Sie im Internet unter www.elster.de auf der Übersichtsseite für Arbeitnehmer.

BMF-Schreiben Weitere Unterlagen Antragsformulare/Vordrucke

** Für Ehegatten:
*** Antrag auf Steuerklassenwechsel
*** Erklärung zum dauernden Getrenntleben
*** Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft

** Für Alleinerziehende:
*** Versicherungserklärung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende