ELStAM für Arbeitgeber

Seit dem 01.01.2013 wird die frühere Lohnsteuerkarte durch ein neues elektronisches Verfahren abgelöst. An Stelle der Ausgabe von Papier-Lohnsteuerkarten werden den Arbeitgebern die zur Lohnabrechnung erforderlichen Daten nunmehr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Jeder Arbeitgeber kann entscheiden, wann er im Laufe des Jahres 2013 in das neue Verfahren einsteigt. Spätestens die letzte Lohnabrechnung des Jahres 2013 muss jedoch für alle Arbeitnehmer aufgrund der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) erfolgen.

Umfangreiche Informationen und Hilfestellungen speziell für Arbeitgeber zum Einstieg in das neue Verfahren sowie zu dessen Funktion finden Sie im Internet auf dem ELSTERWEB.

Hier werden neben wichtigen BMF-Schreiben und Musterbriefen zur Information der eigenen Arbeitnehmer auch umfassende Unterlagen zur Verfügung gestellt, die das neue Verfahren beschreiben und Ihnen den Einstieg erleichtern sollen.

Daneben steht Ihnen für allgemeine Fragen zur Einführung die kostenlose ELSTAM-Hotline unter der Telefonnummer 0800 52 35 099 zur Verfügung.

Die Finanzverwaltung empfiehlt Ihnen, bereits frühzeitig zu planen, wann Sie in das neue Verfahren einsteigen wollen und rechtzeitig die erforderlichen technischen Voraussetzungen wie z.B. Software und Zertifikate zu beschaffen.

Darüber hinaus sollten Sie Ihre Belegschaft möglichst frühzeitig über den Zeitpunkt und die Bedeutung des geplanten Verfahrenseinstiegs sowie die Möglichkeiten, wie jeder Einzelne bereits vorab die zu seiner Person gespeicherten ELStAM prüfen kann, informieren (Siehe hierzu auch die u.a. Musterztexte).

Größeren Arbeitgebern wird zudem empfohlen, stufenweise in das neue Verfahren einzusteigen und nicht alle Arbeitnehmer gleichzeitig anzumelden.
Eine Auswahl wichtiger Informationen und deren Fundstellen können Sie der umseitigen Übersicht entnehmen.

Zur Klärung konkreter Fragen in Ihrem jeweiligen Einzelfall können Sie sich gern auch per E-Mail oder telefonisch an Ihr zuständiges Betriebsstättenfinanzamt wenden.

Auswahl wichtiger Informationen zum Thema ELStAM

Alle nachstehenden Unterlagen finden Sie auch auf ELSTERWEB im Internet.

BMF-Schreiben

Wichtige Unterlagen

Mustertexte
Mit den folgenden gegebenenfalls individuell angepassten Mustertexten können Sie Ihre Arbeitnehmer im Rahmen des Verfahrenseinstieges informieren:

Bescheinigungen