Öffentlicher Gesundheitsdienst: Land Berlin darf Ärzteschaft außertariflich bezahlen

Pressemitteilung Nr. 20-004 vom 03.02.2020

Im unmittelbaren Landesdienst Berlin bestehen nach wie vor Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen mit ärztlichem Fachpersonal. Die Senatsfinanzverwaltung hatte dazu einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der allerdings vom Hauptpersonalrat abgelehnt worden war. Am Freitag gab die Einigungsstelle für Personalvertretungssachen dem Antrag der Senatsfinanzverwaltung statt, die Zustimmung des Hauptpersonalrats zu ersetzen. Die Neuregelung kann damit voraussichtlich in Kürze in Kraft treten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatten bereits Mitte 2018 zur Überwindung von Schwierigkeiten bei der Besetzung bzw. Nachbesetzung von freien Stellen mit ärztlichem Fachpersonal im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Berlin, aber auch bei Feuerwehr und Polizei eine Regelung vorbereitet. Diese „Verfahrensauflassung zur Gewinnung und Bindung von ärztlichem Fachpersonal im unmittelbaren Landesdienst Berlin“ hatte der Senat in seiner Sitzung am 13. Juni 2018 zur Kenntnis genommen.
Der Hauptpersonalrat hatte danach jedoch seine personalvertretungsrechtlich erforderliche Mitbestimmung verweigert.

Nach anschließenden langwierigen und letztlich erfolglosen Verhandlungen sowie Prüfungen alternativer Vorgehen wurde die Sache der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vorgelegt. Diese hat in ihrer Sitzung am 31. Januar 2020 die fehlende Zustimmung des Hauptpersonalrats ersetzt. Damit kann nun die Verfahrensauflassung in Kürze bekannt gegeben und von den Dienststellen umgesetzt werden.

Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen mit Zuständigkeit für das Landespersonal: „Die Einigungsstelle hat eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Berlin wird künftig schneller und flexibler seinen Bedarf an ärztlichem Fachpersonal decken können. Denn jetzt lässt sich der Spielraum von Einzelfallregelungen vollständig nutzen. Zudem gewinnen die Bezirke deutlich an Entscheidungsfreiheit. Der Aufwand des insgesamt längeren Verfahrens hat sich für dieses positive Gesamtergebnis gelohnt.“

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Der öffentliche Gesundheitsdienst hat wichtige Aufgaben wie den Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten und deren Auswirkungen, die Einschulungsuntersuchungen, Krankenhaushygiene oder die sozialpsychiatrische Versorgung. Deshalb ist eine gute personelle Ausstattung des öffentlichen Gesundheitsdienstes sehr wichtig. Dazu gehört eine angemessene Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte. Die Lösung wurde vom Senat bereits Mitte 2018 beschlossen, bisher aber leider durch den Hauptpersonalrat blockiert. Ich begrüße deshalb die Entscheidung der Einigungsstelle sehr und hoffe, dass es nun schnell zu deutlichen personellen Verbesserungen im öffentlichen Gesundheitsdienst kommt. Berlin macht damit den öffentlichen Gesundheitsdienst attraktiver.“

Die Regelung ermöglicht den Dienststellen ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen, dass ein Sonderarbeitsvertrag mit einem außertariflichen Entgelt in der Höhe angeboten werden kann, wie es die Sonderregelungen des § 41 Tarifvertrag der Länder (TV-L) für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken mit einer Vollbeschäftigung von 42 Wochenstunden vorsehen. Der Sonderarbeitsvertrag soll nur ausnahmsweise in besonderen Einzelfällen zur Gewinnung und Bindung von Personal abgeschlossen werden dürfen,

  • wenn für das zu besetzende Aufgabengebiet klinische Erfahrungen und Kompetenzen unverzichtbar sind
  • und ärztliche Untersuchungen bzw. Begutachtungen oder medizinische Behandlungen bzw. Beratungen durchzuführen sind
  • und der geordnete Gang der Verwaltung oder die Erfüllung der dem Land Berlin obliegenden unabweisbaren Aufgaben andernfalls nicht mehr gewährleistet werden kann und alle sonstigen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft wurden.

Die Dienststellen haben die Voraussetzungen im Vorfeld der Ausschreibung ärztlicher Stellen sowie für die Fälle der Bindung vorhandenen Personals eigenverantwortlich zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren.

Die Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. Die in dieser Zeit geschlossenen Sonderarbeitsverträge sind nicht befristet. Sie dürfen nicht mit der zwischenzeitlich beim Land Berlin eingeführte Fachkräftezulage für Ärzte/Ärztinnen, Ingenieurinnen und Ingenieure und Beschäftigte in der Informationstechnik sowie Fachinformatiker/innen kombiniert werden.