Berlin schließt das Haushaltsjahr 2017 erfolgreich ab – Kollatz-Ahnen: Wir setzen weiter konsequent auf Konsolidieren und Investieren

Pressemitteilung Nr. 18-001 vom 10.01.2018

Die vorläufigen Zahlen für den Jahresabschluss 2017 des Landes Berlin liegen jetzt vor. Es handelt sich um das bisher beste Haushaltsergebnis in der Geschichte des Stadtstaates. Zu den Zahlen sagte Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Der rechnerische Finanzierungsüberschuss von 2,16 Mrd. Euro eröffnet Berlin erneut großen Spielraum für Investitionen in die wachsende Stadt. Gleichzeitig können wir einen wesentlichen Beitrag zur Schuldentilgung leisten und damit nachhaltig die Zinslasten der Zukunft reduzieren.”

Das positive Jahresergebnis ist auf der Einnahmeseite im Wesentlichen auf die guten konjunkturellen Rahmenbedingungen zurückzuführen. Diese hatten deutlich mehr Steuereinnahmen zur Folge als selbst in der bereits durch den Nachtragshaushalt 2017 nachgesteuerten Planung vorgesehen war, nämlich ein Plus von etwas mehr als 1 Mrd. Euro. Darüber hinaus wurde auch bei den weiteren Einnahmen ein höheres Volumen als geplant eingenommen. Dies führt in Summe zu Bereinigten Einnahmen in Höhe von 27,698 Mrd. Euro. Das sind 1,244 Mrd. Euro mehr als erwartet.

Auf der Ausgabenseite erreicht Berlin bei den Personalausgaben mit 8,222 Mrd. Euro im Wesentlichen die Planungsannahmen (Ansatz: 8,282 Mrd. Euro). Die im Nachtragshaushalt 2017 auf 14,729 Mrd. Euro vor allem wegen der erwarteten Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen um rund 380 Mio. Euro erhöhten konsumtiven Sachausgaben wurden deutlich unterschritten. Dr. Matthias Kollatz-Ahnen: “Es war richtig, ausreichend Vorsorge zu treffen, weil wir auch mit dem Haushalt handlungsfähig sein wollten für den Fall, dass nicht 800 Flüchtlinge pro Monat kommen, sondern 1000.” Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Gesamtkosten um 335 Mio. Euro auf 927 Mio. Euro (vorläufige Zahlen). Die Belastung des Landes fällt geringer aus, weil teilweise Erstattungen des Bundes in 2017 und 2018 erfolgen.

Die gesamten Investitionsausgaben (ohne Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA)) sind mit 1,864 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr um 50 Mio. Euro gestiegen. Darin enthalten sind Investitionen in Höhe von 238 Mio. Euro, die aus dem SIWANA finanziert wurden. Im Vorjahr lag das abgeflossene Volumen noch bei 130 Mio. Euro. Investive Minderausgaben im Haushalt werden Teil der Summe, die in das SIWANA fließt. Damit stehen die Mittel dem Land weiterhin für Investitionen zur Verfügung.

Berlin ist als Konsolidierungsland verpflichtet, sein strukturelles Defizit bis zum Jahr 2020 auf Null zurückzuführen. Der dafür zu ermittelnde strukturelle Finanzierungssaldo berücksichtigt deshalb solche Mehr- bzw. Mindereinnahmen, die auf die Konjunktur oder finanzielle Transaktionen zurückzuführen sind. Die Einhaltung der Defizitobergrenzen ist Voraussetzung dafür, dass Berlin die vereinbarten 80 Mio. Euro. Konsolidierungshilfen nicht zurückzahlen muss. Wichtiger noch: Sie ist notwendig dafür, die Glaubwürdigkeit der Konsolidierungsbemühungen Berlins gegenüber dem Bund, den anderen Ländern und der Öffentlichkeit zu bewahren.

Für das Haushaltsjahr 2017 liegt die vereinbarte Obergrenze für das strukturelle Defizit bei 603 Mio. Euro. Der Senat und die ihn tragenden Parteien hatten darüber hinaus einen vorzeitigen Abbau des strukturellen Defizits bereits bis zum Jahr 2019 vereinbart. Dazu der Finanzsenator: “Die guten Rahmenbedingungen ermöglichen es uns jetzt, diese ehrgeizige Zielvorgabe einzuhalten und gleichzeitig das Sondervermögen SIWANA mit einem substanziellen Betrag in etwa gleicher Höhe auszustatten.”

Zum einen aus der stark konjunkturell getriebenen Haushaltsentwicklung, zum anderen aus der Zielvorgabe des Senats, das strukturelle Defizit vorzeitig abzubauen, ergibt sich ein Tilgungsbetrag von 1,1 Mrd. Euro. Kollatz-Ahnen: “Historische Zuwächse bei den Steuereinnahmen bei anhaltend niedrigen Zinsen versetzen Berlin in die einmalige Lage, in großem Umfang der Tilgungsverpflichtung nachzukommen und dabei gleichzeitig über noch nicht dagewesene investive Spielräume zu verfügen. Ich werde dem Senat und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorschlagen, dem SIWANA 1,057 Mrd. Euro zuzuführen.”

Der Senat hat bereits am 11.07.2017 eine Vorbelegung der Zuführung an das SIWANA im Umfang von 380 Mio. Euro beschlossen und dem Hauptausschuss vorab zur Kenntnis gegeben. Außerdem wurden aus der Mitte des Abgeordnetenhauses weitere Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 102 Mio. Euro benannt. Das darüber hinaus noch belegbare Volumen soll unter anderem für strategisch bedeutsame Zukunftsinvestitionen wie beispielsweise den Ankauf von Grundstücken reserviert werden. Einzelheiten zur Belegung der 4. SIWANA-Zuführung wird der Senat in seiner Klausur am 30. Januar 2018 beraten.