Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum bei Berlin-Brandenburger Immobilentagen

Senator Nußbaum mit dem Vorsitzenden der IVD Berlin-Brandenburg Dirk Wohltorf

Senator Nußbaum mit dem Vorsitzenden der IVD Berlin-Brandenburg Dirk Wohltorf

Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum betonte auf den 13. Berlin-Brandenburger Immobilientagen, die der Immobilienverband Deutschland (IVD) in Kooperation und bei der IHK Berlin veranstaltete, das gemeinsame Interesse von Senat und Immobilienwirtschaft, den durch das erfreuliche Bevölkerungswachstum in Berlin entstandenen Neubaubedarf rasch zu decken.

Er stellte die Initiativen des Senats zur Förderung des Wohnungsbaus in Berlin vor, darunter den Wohnungsbaufonds, die neue Liegenschaftspolitik und die Stärkung des Personals in den bezirklichen Bauverwaltungen. „Darüber hinaus lassen wir die Gewinne in den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, um deren Neubaukapazität zu stärken“, sagte der Senator.

Immobilienmarkt verkraftet Steuererhöhung gut

Dr. Nußbaum begründete die Erhöhung der Grunderwerbssteuer von 5 Prozent auf 6 Prozent zum Januar 2014. „Berlin hat sich im Rahmen des Sanierungsprogramms gegenüber dem Stabilitätsrat von Bund und Ländern verpflichtet, die eigene Steuerkraft zu stärken. An diese Verpflichtung sind wir gebunden.“ Die Alternative – eine Erhöhung der Gewerbesteuer – schließe er mit Blick auf das Ziel, Unternehmensansiedlungen in Berlin zu fördern, und angesichts niedriger Sätze im Umland aus.

Die anhaltend hohen Transaktionszahlen am Immobilienmarkt zeigten, dass der Markt die Steuererhöhung gut verkrafte. Im Übrigen, so der Senator, habe gerade auch die Immobilienwirtschaft ein Interesse daran, dass die Stadt durch ein Angebot guter staatlicher Leistungen attraktiv bleibe.

Qualität der Maklerleistungen sichern

Der Finanzsenator ging auch auf eine Begrenzung der Maklergebühren ein, die Berlin unter Federführung der Senatsjustizverwaltung im Rahmen einer Bundesratsinitiative anstrebt. Diese sei einerseits eine Maßnahme zur Reduzierung der Kosten des Immobilienerwerbs, nicht zuletzt um die besonders niedrige Eigentumsquote von nur 14 Prozent in Berlin anzuheben (Durchschnitt in Deutschland: 43 Prozent).

Andererseits gehe es nicht nur um eine Begrenzung der Maklergebühren, sondern im Sinne des Verbraucherschutzes auch um eine Sicherung der Qualität der Beratung durch einen Sachkundenachweis. Gerade bei kleineren Transaktionen beklagten Berlinerinnen und Berliner immer wieder ungenügende Maklerleistungen.