Senat beschließt Eckwerte für den Doppelhaushalt 2018/2019

Der Senat hält am Ziel ausgeglichener Haushalte fest. Gleichzeitig sollen investive und konsumtive Ausgaben erweitert werden, um dem in der Vergangenheit entstandenen Nachholbedarf zu entsprechen und das Wachstum der Stadt zu finanzieren. Das zeigen die Eckwerte für den Doppelhaushalt 2018/2019, die der Senat in seiner Sitzung am Dienstag auf Vorschlag von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen beschlossen hat.

Der Doppelhaushalt ist im Laufe des Jahres aufzustellen. Die Eckwerte bieten dabei Orientierung für die Anmeldungen der Senatsverwaltungen sowie für die Definition der Bezirksbudgets im Rahmen der Haushaltsaufstellung. Sie sollen gewährleisten, dass die finanzpolitischen Ziele des Senats erreicht werden.

Finanzsenator Kollatz-Ahnen: „Auch in der kommenden Haushaltsperiode gilt es, finanzielle Spielräume sinnvoll und so effizient wie möglich zu nutzen. Vor allem der große Investitionsrückstand muss kontinuierlich abgebaut werden. Realistisch ist hierfür ein Jahrzehnt erforderlich. Die Eckwerte verdeutlichen Spielräume genauso wie Beschränkungen. Schließlich ist Berlin nach wie vor Konsolidierungsland.“

Zu den Eckwerten im Einzelnen:
Die finanzkraftabhängigen Einnahmen (eigene Steuern und Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich) für die Jahre 2018 und 2019 liegen nur leicht oberhalb der bereits in der Finanzplanung 2016-20 prognostizierten Werte. Wesentliche Ursache hierfür ist, dass die laut Steuerschätzung vom November 2016 konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen durch die Auswirkungen der beschlossenen steuerlichen Entlastungen kompensiert werden. Das sind im Einzelnen die Freistellung des steuerlichen Existenzminimums, die Anhebung des Kindergelds und die Abmilderung der sogenannten kalten Progression.

Die Ansätze für die sonstigen Einnahmen des Landes Berlin berücksichtigen unter anderem die auf Berlin entfallenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsprogramm II, dem KiTa-Bundesprogramm sowie die vollständige Übernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) für Geflüchtete durch den Bund.

Ausgabenseitig sehen die Eckwerte bei den Personalausgaben gegenüber der Finanzplanung 2016-20 Mehrausgaben von 14 Mio. Euro (2018) bzw. 120 Mio. Euro (2019) vor. Dieser Zuwachs folgt aus den politischen Entscheidungen zur Personalstandentwicklung, aus den vereinbarten Tarifsteigerungen und den Festlegungen zur vorzeitigen Besoldungs-/Versorgungsanpassung für Beamtinnen und Beamte an den Durchschnitt der anderen Länder. Zudem entstehen im Tarifbereich höhere Kosten, weil die Zahl der Tarifbeschäftigten, vor allem der Lehrkräfte, deutlich steigt.

Der Senat hatte sich das Ziel gesetzt, die Investitionsausgaben auf 2 Mrd. Euro pro Jahr zu steigern. Dank der unerwartet hohen Zuführung an das Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) aus dem Jahresüberschuss 2016 stehen Mittel zur Verfügung, die bei der Festlegung der Investitionssumme aus dem Kernhaushalt in der Finanzplanung 2016-20 noch nicht berücksichtigt werden konnten. Die für die Jahre 2018 und 2019 erwarteten tatsächlichen Abflüsse aus dem SIWANA erlauben es nun jedoch, mit Investitionsausgaben aus dem Haushalt in Höhe von 1,8 Mrd. Euro das Ziel eines Investitionsvolumens von insgesamt mehr als 2 Mrd. Euro zu erreichen.

Die Zinsausgaben können aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus gegenüber der geltenden Finanzplanung noch einmal um je 50 Mio. Euro für die Jahre 2018 und 2019 abgesenkt werden.

Das Niveau der konsumtiven Sachausgaben in den Jahren 2017-19 liegt über den Annahmen der Finanzplanung 2016-20. Das ist vor allem auf flüchtlingsbedingte Mehrausgaben zurückzuführen, die in den vergangenen beiden Jahren zu einem höheren Ausgabenniveau führten. Allerdings wird sich der Anstieg in den kommenden Jahren verlangsamen, da sich der Flüchtlingszugang auf moderatem Niveau stabilisiert, die Bestandszahl sowie die Unterbringungskosten sinken und anerkannte Flüchtlinge in die Regelsysteme wechseln, in denen der Bund einen höheren Anteil der Transferausgaben übernimmt. Zudem soll das Land deutlich sparsamer wirtschaften und von den vielfach abgeschlossenen Handschlagverträgen für Unterkünfte auf Verträge übergehen, die stärker die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigen. Je mehr das gelingt, umso eher können Spielräume für neue Herausforderungen geschaffen werden.

Für die Jahre 2017 und 2018 ist von einem Anstieg der gesamten konsumtiven Sachausgaben um je 700 Mio. Euro (4,7 bzw. 4,6 Prozent) gegenüber dem jeweiligen Vorjahr auszugehen, im Jahr 2019 dann um 330 Mio. Euro (2,2 Prozent).

Bereits mit dem Nachtragshaushalt 2017 wurde ein deutlich höheres Ausgabenniveau erreicht. Darauf bauen die Eckwerte auf. Sie setzen einen Rahmen, mit dem das Ziel erreicht werden kann, die staatlichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern. Dieser Rahmen soll im Zuge der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2018/19 nicht überschritten werden, sodass das parallele Ziel der weiteren Haushaltskonsolidierung auch in den kommenden Jahren erreicht wird. Entsprechend sehen die Eckwerte für die Jahre 2018 und 2019 Überschüsse von jeweils etwas über 80 Mio. Euro vor.

  • Nachtragshaushalt und Eckwerte 2018/2019

    PDF-Dokument (549.9 kB)