Bebauungsplan VII-245

für die Grundstücke
Bismarckstraße 20 (teilweise)
im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Ortsteil Charlottenburg

  • Bebauungsplan VII-245

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan VII-245 Begründung

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Textliche Festsetzungen

  1. Die Fläche A ist mit einem Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit, mit einem Fahrrecht zugunsten von Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen und mit einem Leitungsrecht zugunsten der zuständigen Unternehmensträgern zu belasten. Sie darf nur mit flachwurzelnden Anpflanzungen oder leicht zu beseitigenden Befestigungen versehen werden.
  2. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  3. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Verwendung von Erdgas oder Heizöl EL als Brennstoff zugelassen. Die Verwendung anderer Brennstoffe ist dann zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Emissionswerte von Schwefeloxid (SOx), Stickstoffoxid (NOx) und Staub in Kilogramm Schadstoff pro Tera Joule Energiegehalt (kg/TJ) des eingesetzten Brennstoffs vergleichbar höchstens denen von Heizöl EL entsprechen.
  4. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Baugesetzbuchs bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.