Bebauungsplan IX-34-1

für die Grundstücke
Meierottostraße 8-9 Ecke Bundesallee 13 Ecke Pariser Straße und Pariser Straße Ecke Bundesallee 14 Ecke Hohenzollerndamm
im Bezirk Wilmersdorf

Außer Kraft gesetzt durch den Bebauungsplan 4-19, Verordnung vom 9. April 2019 (GVBl. S. 257).

Zu diesem Bebauungsplan gehören die Deckblätter vom 04.01.1978 und 16.10.1978 (In diese Abzeichnung eingearbeitet).

  • Bebauungsplan IX-34-1

    Plangröße 840 × 594 mm

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  • Bebauungsplan IX-34-1 Begründung

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Planergänzungsbestimmungen

  1. Die für das Grundstück Meierottostraße 8-9 zulässige Geschoßfläche erhöht sich um die Flächen notwendiger Garagen und zugehöriger Nebeneinrichtungen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, bis zu einer Geschoßfläche, die der Geschoßflächenzahl 2,4 entspricht.
  2. Die Bebauungstiefe beträgt für das Grundstück Meierottostraße 8-9 15,0 m gerechnet von der Baugrenze an. Eine Überschreitung kann bis zu einer Tiefe von 20,0 m zugelassen werden, wenn städtebauliche Bedenken und Gründe der Sicherheit oder Gesundheit nicht entgegenstehen.
  3. Die Einteilung der Straßenverkehrsfläche ist nicht Gegenstand der Festsetzung.
  4. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bindungen für Bepflanzungen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Die Bindungen für Bepflanzungen gelten nicht für Wege, Zufahrten, Stellplätze, Müllhäuschen und ähnliche Einrichtungen. Werbeanlagen sind unzulässig.
  5. Die Überbauung der Pariser Straße muß in ihrer Höhenlage (Unterkante der baulichen Anlage) einen Abstand von mindestens 3,50 m von der Höhe der Straßenoberkante einhalten.
  6. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen Festsetzungen und baurechtlichen Vorschriften, die verbindliche Regelungen der im § 9 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 bezeichneten Art enthalten, außer Kraft.