Bebauungsplan IX-2

von dem Gelände zwischen
dem Hohenzollerndamm, der Seesener, Cicero-, Mansfelder und Eisenzahnstraße betreffend die Aufhebung der Albrecht-Achilles-Str. südlich der Mansfelder Str.

Die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden durch Festsetzungen des Bebauungsplan IX-A (Verordnung vom 09. Juli 1971 GVBl. S. 1230-1235) teilweise ersetzt.

  • Bebauungsplan IX-2

    Plangröße 485 × 620 mm

    PDF-Dokument (770.9 kB)

  • Bebauungsplan IX-2 Begründung

    PDF-Dokument (556.3 kB)

Planergänzungsbestimmungen

Das Planungsgebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt. Zulässig sind gewerbliche Anlagen, die beim Betrieb keine erheblichen Nachteile, Belästigungen oder Gefahren für die Umgebung herbeizuführen geeignet sind nebst den betriebsnotwendigen Wohnungen. Als Maß der Nutzung wird eine größte Baumasse von 8,0 m³ je m² Grundstücksfläche festgesetzt.